Rechtsstellung / Aufgaben (Stellvertreter/in)

pafi, Monday, 01.12.2008, 18:02 (vor 5649 Tagen)

Hallo an alle,

ich bin in unserem Betrieb zum Stellvertreter gewählt worden. Der Hauptamtliche bat mich heute um ein Gespräch. Er informierte mich, wie er sich die Arbeit vorstellt:

- alle Infos die ich bekomme bzw. wenn sich jemand an mich wendet, ist an ihn weiterzugeben bzw. er ist zu informieren

- ich komme nur "zum Zuge" wenn er mich ausdrücklich damit beauftragt, dass ich seine Aufgaben übernehmen soll - selbst wenn er im Urlaub sei, wäre noch ansprechbar und das sei kein Grund für mich, dass ich seine Aufgaben übernehme

- eine Schulung käme für mich nur in Betracht, wenn er dies für nötig erachtet und ggf. schult er mich

Nach meiner Recherche ist das aber alles Blödsinn. Ich habe genauso Anspruch auf eine Schulung und kann auch die Leute beraten und genauso kann ich an den BR Sitzungen teilnehmen, wenn der Kollege betriebsbedingt verhindert ist. Ich glaube er möchte nur nicht dass ich richtig aktiv werde. Ich war zuvor Jugend- und Auszubildenvertreter und in dem Bereich sehr aktiv. Da der Kollege etwas mehr arbeitgeberfreundlich denkt, vermute ich, er möchte nicht dass ich jemals etwas mache, unternehme oder mich für den Personenkreis einsetze. Den Gesetzestext hier habe ich schon recherchiert. Kann mir jemand entsprechend helfen Urteile oder andere Rechtsgrundlagen aus der Praxis nennen>

Wäre schön wenn ihr mir helfen würdet und auch Tips aus der Praxis für mich hättet. Ach ja in unserem Betrieb sind 8 schwerbehinderte beschäftigt....

Meldet euch doch bitte!

Euer pafi


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