Rechtsstellung / Aufgaben (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 01.12.2008, 18:31 (vor 5649 Tagen) @ pafi

Hallo "pafi",

dieses Thema hatten wir schon sehr oft im Forum. Du findest bei Nutzung der Suchfunktion und unter A-Z vieles zu diesem Thema.

Grundsätzlich ist es so, die Stelli haben ein "ruhendes Mandat", denn die SchwbV ist eine "1-Personenvertretung" und kein Gremium. Der Stelli kommt nur bei Verhinderung ins Mandat.

In der Regel geht man davon aus, dass der VPSchwb bei Urlaub verhindert ist. Er könnte aber für Mandatsaufgaben seinen Urlaub unterbrechen. Gleiches gilt bei AU, auch AU bedeutet nicht zwangsweise Mandatsverhinderung.

Also, Teilnahme an den BR-Gremien nur bei Verhinderung des VPSchwb. Die Verhinderung stellt aber i.d.R. die VPSchwb fest.

Beim Thema Schulung kommt es u.a. darauf an, kommst Du im Rahmen der Verhinderung des VPSchwb ins Mandat und wenn ja wie oft. Eine kurze Grundschulung z.B. 1-3 Tage beim IA sehe ich aber als möglich an. Aber Anmelden dazu und beim AG die Notwendigkeit anmelden ist Sache des VPSchwb.

Hier hilft eigentlich nur reden. Vielleicht sollte ihre euch einen Vermittler hinzuziehen, Gewerkschaft, Stufenvertretung/ GSchwbV oder vielleicht auch vom IA.

Es ist schade, dass es so oft hier zu Verständigungsproblemen kommt. :-(


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