Rechtsstellung / Aufgaben (Stellvertreter/in)

hackenberger, Monday, 01.12.2008, 19:28 (vor 5649 Tagen) @ pafi

Hallo "pafi",

man kann nur reden und tatsächlich Verhinderung (wenn er also z.B. im Ausland im Urlaub ist oder im Krankenhaus liegt) wahrnehmen.

Das BAG besagt, AU und Urlaub sind i.d.R. Verhinderung der Mandatswahrnehmung, alles andere muss der Mandatsträger erklären.

Du darfst selbstverständlich auch immer als Koll. mit Koll. reden. Dass Du dann zufällig der Stelli bist, nun ja. Aber der AG muss dich dafür nicht freistellen.

Wenn Du dann den Koll. gute Vorschläge vortragen kannst, helfen die dir ggf. bei der Überzeugung des VPSchwb.

Aber die große Bitte, welche ich Stellis in diesem Zusammenhang immer gerne gebe: Bitte der gewählten VPSchwb nicht den Eindruck vermitteln, ich kann es und will es besser machen als du und habe nur das eine Ziel, dir (VPSchwb) das Mandat streitig zu machen. Denn dass führt dann zwangsläufig zu solchem Handel der VPSchwb.

Also immer überlegen, wie bringe ich dem VPSchwb gute Ideen rüber und wie kann ich ihm verständlich machen, dass man gemeinsam mit ihm nur das Beste für die betroffenen Koll. erreichen möchte.


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