Ablehnung von Überstunden für SB (Stellvertreter/in)

Mette, Tuesday, 03.02.2009, 19:39 (vor 5599 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard ,

»
» vielen Dank für die schnelle Antwort
»
»
»
» Von der Leistung von Mehrarbeit freigestellt zu werden, also die Rechte
» aus § 124 SGB IX in Anspruch nehmen kann nur der Schwerbehinderte/
» Gleichgestellte gegenüber dem AG selbst. Die SchwbV kann hier nur auf
» Antrag/ Wunsch/ Bitte dieser aktiv werden. Die SchwbV kann also dieses
» nicht pauschal für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte fordern.

oben genanntes ist richtig , aber wenn man feststellt das die Schwerbehinderte (mein Stellvertreter ) einer Arbeitsüberlastung ausgesetzt ist, Hüftprobleme ,schweres Heben ,LKW beladen aufgrund von hohen Krankenstand
war ich der Meinung ,hier einzuschreiten und zu handeln zum Schutze der Person
»

» Es wäre aber ohne Rücksprache mit den Betroffenen vielleicht ungeschickt.
» Denn man kann die Interessen der Betroffenen ja nicht erraten. Vielleicht
» wollten sie aus welchen Gründen auch immer die Mehrarbeit leisten.

Habe ich ,aber er zeigte sich völlig uneinsichtig


» Sollte hier wirklich die Personalleitung die Aussage getroffen haben, dass
» Verhalten der VPSchwb wäre ein Verstoß gegen das AGG und diskriminierend,
» wäre ein vertrauensvolles Gespräch mit dieser angeraten, da diese Aussge
» falsch ist.
findet nächste Woche statt

» PS: Für mit entsteht hier aber auch der Eindruck, dass die Zusammenarbeit
» zwischen VPSchwb und Stelli nicht optimal ist. Wenn dem so ist sollte hier
» versucht werden diese zu verbessern.

habe ich mehrmals versucht , er ist völlig uneinsichtig

mit freundlichen Grüßen Mette


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