Mehrarbeit (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 30.04.2009, 08:37 (vor 5500 Tagen) @ wommel

Hallo Topic,

der Arbeitgeber kann keine Regelung über die Teilnahme an Sitzungen treffen. Dies unterliegt der Amtsführung der SBV. Da du gleichzeitig BR-Mitglied bist, könnte deine Anwesenheit im Betrieb und der Nichtteilnahme an einer BR-Sitzung zur Ungültigkeit der BR-Beschlüsse führen. Lass dich in deiner Amtsausübung nicht beeinflussen.

Du bist für die notwendige Zeit von der Arbeitsleistung befreit und die aufgewendete zeit ist wie Arbeitszeit zu bezahlen. Zeit ausserhalb deiner Normalarbeitszeit sind aber keine Mehrarbeit, sondern durch bezahlten Freizeitausgleich während der Normalarbeitszeit auszugleichen. Erst wenn dies aus betrieblichen Gründen innerhalb eines Monats nicht geht, sind diese Zeiten wie Mehrarbeit zu bezahlen.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind:

SGB IX §96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
(3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche
persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates.

BetrVG §37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen
außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit
erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.

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Gruß
Wolfgang


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