Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 30.04.2009, 11:35 (vor 5496 Tagen) @ wommel

Hallo "wommel",

die Mandatsaufgaben haben Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist ggf. so zu reduzieren, dass die Mandatsaufgaben wahrgenommen werden können.

Das aufgrund der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben neben der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung ständig Mehrarbeit entsteht ist nicht akzeptabel und muss auch nicht akzeptiert werden. Also notfalls die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Reduzieren, sprich ggf. sind Aufgaben auf andere AN übertragen.


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