1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied (Sitzung)

hackenberger, Thursday, 18.06.2009, 12:26 (vor 5449 Tagen) @ lehel

Hallo "lehel",

sofern Du anwesend bist, bist Du "leider" nicht verhindert. Weder als BR noch als SchwbV. Somit kann dich der Stelli nicht vertreten.

Ihr könnte höchstens den Stelli als "Sachverständigen" zur BR-Sitzung einladen. Dieses wäre aber eigentlich auch nicht für die gesamte Sitzung, sondern nur zu bestimmten TOPs möglich. Doch sofern alle (BR und AG) mitspielen, nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter".

Sollte ihr aber ganz sensible MB-Sachverhalte in der Sitzung haben, würde ich bei diesen TOPs den Koll. bitten vor die Tür zu gehen, um diese Abstimmungen nicht wegen Verstoß gegen die Vertraulichkeit zu gefährden.


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