1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied (Sitzung)

J_Neumann, BW, Friday, 19.06.2009, 08:49 (vor 5448 Tagen) @ lehel

Hallo,
ist es nicht so dass Lehel den Stelli mit dieser Aufgabe betrauen kann und selbst als BR an der Sitzung teilnehmen kann.

§95 SGB IX
In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen, in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 schwerbehinderten Menschen, das mit der nächsthöchsten Stimmzahl gewählte weitere stellvertretende Mitglied. Die Heranziehung zu bestimmten Aufgaben schließt die Abstimmung untereinander ein.

Es müsste hier doch genügen wenn Lehel den BR und die GL informiert, dass der Stelli mit der Aufgabe betraut ist.

Gruß Joachim


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