1.Stellvertreter mit in BR-Sitzung/SBV=BR-Mitglied (Sitzung)
Hallo Joachim,
1 mit * :ok:
» ist es nicht so dass Lehel den Stelli mit dieser Aufgabe betrauen kann und
» selbst als BR an der Sitzung teilnehmen kann.
Dieses, also § 95 (1) Satz 4, wäre hier tatsächlich ein möglicher Weg, da mehr als 100 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten. Auch wenn in den mir bekannten Kommentaren hier immer nur von der Aufteilung der Aufgaben in BR-Ausschüssen gesprochen wird. Sofern es entweder von Seiten des BR oder AG hier Einwände/ andere Auslegungen gibt, müste hier halt dann ein ArbG dieses entscheiden.
Aber dann wäre es auch so, dass in der BR-Sitzung die VPSchwb nicht als VPSchwb auftreten dürfe.
Aber gleich auch der Hinweis, dieses geht nur in Betrieben mit mehr als 100 schwerbehinderten/ gleichgestellten Beschäftigten.
Ich bin vielleicht auch nicht auf diese Möglichkeit gekommen, weil i.d.R. der Sachverahlt gilt "die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertretung". Also der Stelli imme rim Rahmen einer Verhinderungsvertretung aktiv wird/ werden kann.