Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche (Sitzung)

Blessing, Bundesweit, Thursday, 05.08.2010, 10:28 (vor 5036 Tagen)

Hallo,

habe bereits schon oft von den Infos und Ausführungen hier auf schwbv.de kometente Hilfe herausgezogen. Danke für das supertolle Forum.

Nachdem ich in Kommentaren und hier im Foum nach Antwortengesucht habe, aber keine ausreichende Antwort gefunden habe, versuche ich es hiermit mal.

Leider reagiert ver.di bei verschiedenen Anfragen wegen chronischer Überlastung (unbesetzte Stellen und Langzeitkranke) auch nicht.

Vorbemerkung:

Wir haben in 5 Bundesländern 5 ÖPR und daneben einen GPR.
In 2 Bundesländern haben wir eine ÖSBV (eine davon bin ich, habe 2 Stellv. wobei einer behindertenbedingt nicht reisefähig ist) und daneben eine GSBV (das bin ich mit 2 Stellv. die erste Stellv. lebt ihr Amt weder als ÖSBV noch b.Bd. als GSBV aber nicht).

Trotz intensiver Bemühungen habe ich es bislang nur in einem Bundesland geschafft eine SBV durch außerordentliche Wahl einzurichten. Leider lebt sie aber ihr Mandat überhaupt nicht und der Stellvereter ist langzeiterkrankt.
In einem anderen Bundesland (Stadtastaat mir nur einer Geschäftsstelle)haben 3 Kandidatinnen 5 Minuten vor der Wahl ihre Kandidatur ohne Nennung von Gründen zurück gezogen, nachdem der Vorgesetzte jeweils mit allen ein intensives 4-Augen-Gespräch geführt hat.
Für den Herbst versuche ich neue ÖSBV-Wahlen der Dienststellen ohne SBV zu starten.

Jetzt bin ich in Doppelfunktion ÖSBV und GSBV dabei viele ÖPR- und GPR-Sitzungen, Monatsgesprächen, Ausschussitzungen wahrzunehmen und bin leider viel am reisen. Hinzu kommt die teilweise schleppende Beteiligung des AG an Personalmaßnahmen, Stellenbesetzungen und Baumaßnahmen. Nicht zuletzt auch indiv. Beratungen und Integrationsgespräche. Hier bin ich ständig am abwägen, was vorrangig ist und ob ich als SBV z.B. einen für mich unrelevanten Ausschuss-Teermin nicht wahrnehme...

So kommt es öfters zu Terminkollissionen an denen meine Stellv. bereits schon einspringen oder verhindert sind. Da ich dann nur einen Termin wahrnehmen kann, kommt es vor, dass ich an manche Sitzungstermine nicht wahrnehmen kann. Ein ÖPR bietet mir dann wenigstens ein Protokoll an. Doch dann ist evtl ohne SBV-Beratung bereits entschieden. Der andere ÖPR bietet mir nur an, in die Sitzungsprotokolle einzusehen (300 km entfernt), an denen ich da war (keine Kopie möglich, protololliere deshalb jetzt für mich selber). Was rechtlich auch nicht zu beanstanden ist.

Jetzt endlich komme ich zu der Frage:

Gibt es einen Anspruch darauf, dass wenn alle Stellv. auch bereits eingebunden sind, die ÖPR- und GPR-Gremien für Sitzungstermine die Teilnahme der ÖSBV/GSBV terminlich zu ermöglichen> In der Regel höre ich dann, dass das eben Pech sei und deren GTerminkalender auch nur begrenzt sei. Erkenne aber kein ernsthaftes Bemühen, die SBV dabei haben zu wollen.

Hoffe, ich habe meine Situation und Frage verständlich rüber gebracht.

freundliche Grüße
Blessings

--
Freundlich grüßt Blessing

Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche

hackenberger, Thursday, 05.08.2010, 12:18 (vor 5036 Tagen) @ Blessing

Hallo "Blessing",

» habe bereits schon oft von den Infos und Ausführungen hier auf www.schwbv.de
» kompetente Hilfe herausgezogen. Danke für das supertolle Forum.
Danke, Anerkennung hören WIR immer gerne, es ist der Dank(Lob) für diese Tätigkeit. :ok:

Also PR/BR oder HPR/GBR planen ihre Termine eigenverantwortlich und müssen hierbei die ggf. bei der SchwbV/ GSchwbV anstehende Termine oder Terminenge nicht berücksichtige. Dieses auch, wenn es schön wäre wenn sie es bei bestehenden Möglichkeiten machen würden. Allerdings ist der BR von Gesetzes wegen gehalten, nach § 99 SGB IX mit der SBV eng zusammenzuarbeiten, und dazu gehört nun mal eine enge Terminkoordination.

Hier muss daher also die SchwbV/ GSchwbV/HSchwbV abwägen, welche Termine wahrgenommen werden können und sollen.

Was das Thema Protokolle kann man ggf. die BRV/PRV/GPRV/HPRV überzeugen, diese doch immer in Kopie zu überlassen in dem man sonst stets sie in ihren Büros aufsucht und diese dann dort ließt was ihnen bestimmt nicht recht ist.

Die SchwbV/GSchwbV/HSchwbV hat ein Anrecht darauf zu ALLEN Sitzungen der Gremien unter Beifügung der TO eingeladen zu werden. Diese Einladung muss rechtzeitig erfolgen. Anhand der TO kann sie dann ja erkennen ob es aus ihrer Sicht wichtige Punkte gibt so dass eine Anwesenheit sinnvoll ist. Sie kann die BRV/PRV/GPRV/HPRV weiter auch davon überzeugen ihnen auch sofern sie nicht teilgenommen haben die Protokolle zu überlassen um so sonst ggf. aus ihrer Sicht (Mandat) notwenige Aussetzungen von Beschlüssen zu vermeiden.

Denn sie kann auch Beschlüsse aussetzen von Sitzungen sofern sie nicht teilgenommen hat. Es müssen nur die Gründe für Aussetzungen gem. § 95 Abs. 4 SGB IX gegeben sein.

» In 2 Bundesländern haben wir eine ÖSBV (eine davon bin ich, habe 2 Stellv.
» wobei einer behindertenbedingt nicht reisefähig ist) und daneben eine GSBV
» (das bin ich mit 2 Stellv. die erste Stellv. lebt ihr Amt weder als ÖSBV
» noch b.Bd. als GSBV aber nicht).
behindertenbedingte Nichtreisefähigkeit als Verhinderungsgrund kenne ich bisher nicht, kann ich mir auch nur schwer vorstellen, denn er muss ja auch in die Arbeit. Ggf. benötigt er halt für die Reisen egal ob Mandats- oder sonstige Dienstreisen Begleitung usw.

» Trotz intensiver Bemühungen habe ich es bislang nur in einem Bundesland
» geschafft eine SBV durch außerordentliche Wahl einzurichten. Leider lebt
» sie aber ihr Mandat überhaupt nicht und der Stellvertreter ist
» langzeiterkrankt.
Hier ist leider das alte Problem, auf welche ich schon so oft hingewiesen habe, dass man zu weinige Stelli gewählt hat. Sonst könnte man hier den nächsten Stelli einsetzen.

» In einem anderen Bundesland (Stadtstaat mir nur einer
» Geschäftsstelle)haben 3 Kandidatinnen 5 Minuten vor der Wahl ihre
» Kandidatur ohne Nennung von Gründen zurück gezogen, nachdem der
» Vorgesetzte jeweils mit allen ein intensives 4-Augen-Gespräch geführt
» hat.
Hier hat unerlaubte/ strafbare Einflussnahme auf die Wahl stattgefunden. Das wäre ein dringendes Gespräch mit dem Vorgesetzen unter Einbeziehung des AG und des BASchwb angebracht. Man sollte den AG auffordern hier den Vorgesetzen auf das Gesetz nachdrücklich hinzuweisen und auch darauf, dass er dieses zu unterlassen hat. Man sollte weiter darauf hinweisen, dass beim nächsten Versuch der gesetzwidrigen Einflussnahme oder Behinderung der Mandatsarbeit entsprechende rechtliche/strafrechtliche Schritte eingeleitet würden.

» Für den Herbst versuche ich neue öSBV-Wahlen der Dienststellen ohne SBV zu
» starten.
Warum erst im Herbst, warum nicht sofort. Es gehört zu den Aufgaben der GSchwbV/HSchwbV in Betrieben/Ämtern in welchen keine SchwbV besteht eine Wahl aber möglich wäre, ggf. auch durch Zusammenfassung von naheliegende Betrieben/ Ämtern welche alleine nicht wahlfähig sind § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX hinzuwirken. Dieses nicht nur zu den Regelwahlzeiten, sondern auch innerhalb der Wahlperioden sofern es möglich ist.

» Hoffe, ich habe meine Situation und Frage verständlich rüber gebracht.
Ja, Ich hoffe auch meine Sicht und die Möglichkeiten und auch Pflichten klar dargestellt zu haben ;-)

Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche

Blessing, Bundesweit, Thursday, 05.08.2010, 17:17 (vor 5036 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

Vielen Dank für die superschnelle Antwort.

» behindertenbedingte Nichtreisefähigkeit als Verhinderungsgrund kenne ich
» bisher nicht, kann ich mir auch nur schwer vorstellen, denn er muss ja auch
» in die Arbeit. Ggf. benötigt er halt für die Reisen egal ob Mandats- oder
» sonstige Dienstreisen Begleitung usw.

Auswärtiges Schlafen ist wegen entsprechendem Beatmungsgerät nicht möglich und das lässt sich bei Terminen mit Entfernung zwischen Freiburg und Hamburg nicht immer an einem Tag machbar. Zudem tagt z.B. der GPR 3 Tage am Stück.

» Hier ist leider das alte Problem, auf welche ich schon so oft hingewiesen
» habe, dass man zu weinige Stelli gewählt hat. Sonst könnte man hier den
» nächsten Stelli einsetzen.

Seh ich genauso, nur kann man nur Stellv. wählen, die auch kanditieren und bereit dazu sind. Hier bin ich seit 2006 in ständiger Überzeugungsarbeit und finde, dass ich mittlerweile doch etwas erreicht habe. War über 3 Jahre ohne Stellvertretung.

» Hier hat unerlaubte/ strafbare Einflussnahme auf die Wahl stattgefunden.
» Das wäre ein dringendes Gespräch mit dem Vorgesetzen unter Einbeziehung des
»A G und des BASchwb
»
angebracht. Man sollte den AG auffordern hier den Vorgesetzen auf
» das Gesetz nachdrücklich hinzuweisen und auch darauf, dass er dieses zu
» unterlassen hat. Man sollte weiter darauf hinweisen, dass beim nächsten
» Versuch der gesetzwidrigen Einflussnahme oder Behinderung der Mandatsarbeit
» entsprechende rechtliche/strafrechtliche Schritte eingeleitet würden.»

Bereits geschehen - Es gab bereits ein ernsthaftes Gespräch des obersten Vorstandes (AG) und der direkten Vorgesetztenseite.

» Warum erst im Herbst, warum nicht sofort. Es gehört zu den Aufgaben der
» GSchwbV/HSchwbV in Betrieben/Ämtern in welchen keine SchwbV besteht eine
» Wahl aber möglich wäre, ggf. auch durch Zusammenfassung von naheliegende
» Betrieben/ Ämtern welche alleine nicht wahlfähig sind § 94 Abs. 1 Satz 4
» SGB IX hinzuwirken. Dieses nicht nur zu den Regelwahlzeiten, sondern auch
» innerhalb der Wahlperioden sofern es möglich ist.

Die Suche und Überzeugungsarbeit für Kandidaten und Wahlvorstand sind am laufen. Zudem bin ich da bei meheren Dienststellen dabei und es wimmelt nicht an Freiwilligen - im Gegenteil. In einigen Dienststellen muss das förmliche und somit zeitaufwendigere Wahlverfahren angewendet werden.
Und nicht zuletzt muss es in die sonstigen Termine passen. Außerdem hatte ich seit 6 Monaten keinen Urlaub nehmen können (fusionsbedingt und auch wegen PR- und SBV-Wahlen).
Aus all diesen Gründen und in Absprache mit PR-Gremien und AG ist der Termin Herbst zu rechtfertigen. Ich bin der erste, der sich um Verstärkung freut.

Zum Schluss aber noch mal vielen dank für die schnelle und kompetente, nachvollziehbare Antwort.

--
Freundlich grüßt Blessing

Terminabsprache Sitzungen Ausschüsse Monatsgespräche

hackenberger, Thursday, 05.08.2010, 17:26 (vor 5036 Tagen) @ Blessing

Hallo,

denke bitte beim Thema "Kandiadten" immer auch daran, dass fast alle AN des Betriebes/ Amtes wählbat sind. Sie müssen sofern sie selbst kein aktives Wahlrecht haben (schwerbehindert/gleichgestellt sind) nur von Beschäftigten mit dem aktiven Wahlrecht vorgeschlagen werden.

Wenn also es unter den Betroffenen keine Kandidaten gibt, schaue einmal unter der Ersatzmitgliedern des PR/BR nach Koll. welche bereit sind dieses Mandat zu übernehmen.

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