Sitzungsverweis (Sitzung)

Claudia, Bayern, Saturday, 30.10.2010, 13:32 (vor 4950 Tagen)

Hallo bin auch neu hier,

und zum erstenmal SBV Stellvrt.:-D Habe schon in der Suchleiste gestöbert aber nicht wirklich eine Antwort bekommen.
Da ich ja in Abwesenheit der SBV an BR Sitzungen teilnehmen darf (soll) möchte ich nun gerne wissen ob mich der BR aus der Sitzung rausschmeisen :-( darf aus welchen Gründen auch immer>
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Danke und liebe Grüße
Claudia

--
liebe Grüße

Claudia S.

Sitzungsverweis

hackenberger, Saturday, 30.10.2010, 14:23 (vor 4950 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

zum Mandat/ zur Wahl erst einmal Glückwunsch und viel Spaß und Erfolg im Mandat. Aber auch ein willkommen hier im Forum :flower:.

Nun aber erst einmal eine Nachfrage. Wie kommst Du zu einer solchen Frage/ Annahme> Ist oder war in Deinem Betrieb die Zusammenarbeit zwischen BR und SchwbV so angespannt oder negativ bzw. befürchtest Du ein solches Verhalten des BR>

Eine Antwort hierzu würde bestimmt die Koll. interessieren und für eine noch optimaler Antwort hilfreich sein.

Auch weil man ja das Mandat immer positiv angehen sollte.

Sitzungsverweis

Claudia, Bayern, Sunday, 31.10.2010, 06:37 (vor 4949 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ja leider war in der letzten Wahlperiode unser BR Vorsitzende (ist auch gleichzeitig Bereichsleitung, und das mehr schlecht als recht)alles nur kein BR. Leider hat sich in der neuen Wahlperiode nicht viel im BR geändert:-( . Er ist ziemlich gleich geblieben nur das die ehem. Vorsitzenden die Rollen getauscht haben und zwei neue Mitglieder dazugekommen sind, unteranderem auch unsere SBV.
In der letzten Wahlper. wurde die SBV bei einer Sitzung aus dem Zimmer verwiesen mit der Begründung "das wäre ein Thema das sie nichts angeht!>"
Nun hab ich aber gelesen das die SBV ja ein Recht hat an den Sitzungen teilzunehmen.
Deshalb die Frage ist das rechtens was der BR da behauptet hat>
Konnte das aus dem §§ leider nicht rauslesen (oder ich hab ihn nicht richtig verstanden:-| )
Da nun bald eine BR Sitzung ansteht und ich unsere SBV vertreten muss würde ich eben gerne wissen wie ich mich verhalten soll, sollte der BR mich verweisen wollen.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

liebe Grüße
Claudia

--
liebe Grüße

Claudia S.

Sitzungsverweis

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 31.10.2010, 08:16 (vor 4949 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

das Teilnahmerecht der SBV an BR-Sitzungen ist in den Gesetzen (§ 95 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 32 BetrVG) ausdrücklich nicht beschränkt auf SBV-Angelegenheiten. Eine derartige Beschränkung müsste im Gesetz selbst drinstehen.
Damit begeht ein BR mit einem "Sitzungsverweis" nicht nur einen Verstoss gegen die Rechte der SBV, sondern auch einen schweren Pflichtverstoss ggü. seinen Pflichten aus dem BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang

Sitzungsverweis

hackenberger, Sunday, 31.10.2010, 09:05 (vor 4949 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

noch folgenden Hinweis. Sollte der BR wieder einmal rechtsmäßig dieses versuchen, einfach auf die Rechtslage hinweisen und auch darauf, dass er einen groben Pflicht-/ Gesetzesverstoß begeht und Du daher hier Dein Recht der uneingeschränkten Teilnahme weiter wahrnehmen würdest. Weiter aber als SchwbV wegen Mandatsbehinderung oder den Versuch dieser einen Anwalt zur weiteren Veranlassung der [link=https://public.akademie.wolterskluwer.de/>class=inc/ui/products/CProductShow&productId=132&productHierarchyId=180]Umsetzung/ Durchsetzung Deiner Rechte[/link] hinzuziehen/ beauftragen würdest. Hier ggf. dann auch das Zugangsrecht per einsweiliger Verfügung (Beschlussverfahren) zu sichern.

Sollte man Dich dann doch aus dem Raum (der Sitzung drängen) kannst und solltest Du Dir überlegen die dann noch, ohne Deine (SchwbV) Teilnahme gefassten Beschlüsse gem. § 95 Abs. 4 SGB IX aussetzen. Dann muss der BR diese in einer neuen Sitzung innerhalb von 7 Tagen erneut beraten und beschließen.

PS: bei Antworten im Forum bitte den Hinweistext der dann immer über dem Textfeld angezeigt wird "Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen" beachten. Denn sonst werden die Beiträge unnötig lang.

Für die Teilnehmer aus den Geltungsbereichen der verschiedenen Personalvertretungsgesetzen der Hinweis auch in diesen gibt es den dem § 32 BetrVG vergleichbaren §§ zum Teilnahmerecht. Findert man auch alles wie fast immer unter A-Z.

Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Teilnahmerecht]SBV-Teilnahmerecht[/link]
Fachlexikon Behinderung & Beruf

Sitzungsverweis

Claudia, Bayern, Tuesday, 02.11.2010, 15:54 (vor 4947 Tagen) @

Hallo,
danke noch mal für die tolle Auskunft. Hatte mir schon so was gedacht. Aber wie gesagt unser BR ist nicht wirklich ein BR.
Sollte es zu einem Sitzungsverweis kommen weiß ich jetzt wie ich mich verhalten muss;-) .

--
liebe Grüße

Claudia S.

RSS-Feed dieser Diskussion