Fragebogen (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Tuesday, 23.10.2012, 10:37 (vor 4210 Tagen)

Hallo Mitstreiter :-) Wer handhabt/ kennt solche Fragebögen > (Seite 1)
Name, Vorname Datum

ERKLÄRUNG

Ich erkläre,dass ich infolge körperlicher/geistiger/seelischer Behinderung meiner Ansicht nach unter den Personenkreis des SGB vom 29.04.1974 (BGBI.S.1005) falle.Die Behinderung beruht auf einer Zivil/Kriegsbeschädigung

Die Behinderung wurde am durch festgestellt. Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt %

Die Behinderung und Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde noch nicht festgestellt/ wurde nur vom Staatl. Gesundheitsamt festgestellt.

Die obige Erklärung beruht lediglich auf dem Glauben, dass ich aus irgendeinem Grund die Voraussetzung zur Anerkennung eines Schwerbehinderten erfülle oder für die Gleichstellung eine MdE von mindestens 30% erreiche.

Rentenbescheid des Versorgungsamtes vom lege ich zur Einnsichtnahme bei

--
Freundliche Grüße: Erzengel

Fragebogen

hackenberger, Tuesday, 23.10.2012, 10:44 (vor 4210 Tagen) @ erzengel

Hallo,

leider vermisse ich einige Hinweise.

Es ist auch aus dem Profil nicht zu erkennen, in welcher Funktion hier wer eine Frage stellt>
Wer hat aus/ zu welchem Anlass einen solchen Fragebogen an wen herausgegebeb>
Was sagt der BR/ PR und was sagt der Beauftragte fuer die Belange der Schwerbehinderte des AG § 98 sowie der Datenschutzbeauftragte dazu>
Azf welche Rechtdgrundlage beruft sich der AG>

PS: Ich kannte bisher solche nicht!

Fragebogen

hackenberger, Tuesday, 23.10.2012, 13:24 (vor 4210 Tagen) @ erzengel

Hallo,

Unter A-Z findet man u.a.
Offenbarung der SchwerbehinderungMuss ich es dem Arbeitgeber mitteilen>

Fragen beim Einstellungsgespräch

Auch in sehr vielen Forumsbeiträgen haben wir dieses Thema behandelt, man findet es also mit der Suchfunktion.

Die Themen, Offenbarung und Fragerecht, ist aber eigentlich auch in allen guten Kommentaren zum SGB IX stets gut behandelt. Weiter ist es auch ein Thema welches das AGG berührt. Denn Verstöße des AG gegen das Thema "Offenbarung und Fragerecht" ergeben idR ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG.

Letztlich müsste einem BR das Thema "Personalfragebögen und Mitbestimmung § 94 (3) BetrVG" bekannt sein.

Hier aber auch den BASchwb § 98 SGB IX auffordern seinen Pflichten hinweisen und auch die möglichen Folgen für Ihn persönlich bei Verstoß. Das wäre ein OWI Verfahren § 156 Abs. 1, Satz 9. Also Ordnungsgeld bis zu 10.000,- €!

Dem AG klar machen, dass sollte er sich hier nicht rechtskonform verhalten gegen ihn mit einem Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren vorzugehen. Ziel, untersagen dieses Handel und Androhung eines deutlichen Bußgeldes für jeden weiteren einzelnen Verstoß.

Dieses Beschlussverfahren kann sowohl der BR wie aber auch die SBV einleiten.

Dem Beauftragten des Arbeitgebers obliegt die „verantwortliche Vertretung” des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen.

Vor allem sollte man bei solchem Handeln von AG dieses stets auffordern die Rechtsgrundlage schriftlich zu geben, da man dieses dann rechtlich prüfen lassen werde. Im Rahmen der Beteiligung der SchwbV ge, § 95 Abs. 2 SGB IX kann und sollte man dieses stets fordern. Wenn hier der AG im Vorfeld den § 95 Abs. 2 SGB IX nicht beachtet hat. Also vor der ersten Ausgabe dieses Fragebogens, kann man ebenfalls mit § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX und Beschlussverfahren handeln.

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