SBV-Gespräche (Allgemeines)

ferluipear, Hamburg, Thursday, 12.12.2013, 15:41 (vor 3799 Tagen)

Hallo,

ich habe gerade ein Blackout. Und hier habe ich nichts dazu gefunden.

Ein Mitarbeiter bittet SBV um ein Gespräch. Dieser gibt einen Termin.
Jetzt sagt Chef "das Gespräch soll stattfinden, wenn hier Luft ist."

Wenn ich es richtig erinnere muss Mitarbeiter sich abmelden: "Ich gehe jetzt zum PR bzw zur SBV." Er muss nicht fragen, ob er darf und wann er darf.

Nur, wo steht das>

Danke
FerLui

--
MfG
ferlui

SBV-Gespräche

hackenberger, Thursday, 12.12.2013, 16:06 (vor 3799 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

lese einmal hier die analogen Regelungen betreffend des Besuches des BR Büro. Du wirst erkennen, dass hier der AG durchaus sagen kann, nicht jetzt sondern später.


Verbessern kann man dieses durch Einrichtung von festen Sprechstunden. Diese sind aber auch mit dem AG abzusprechen.

SBV-Gespräche

ferluipear, Hamburg, Thursday, 12.12.2013, 17:30 (vor 3798 Tagen) @ hackenberger

Hi

» Du wirst erkennen, dass hier der AG durchaus sagen
» kann, nicht jetzt sondern später.

Schlösse das ein : "Also diese Woche ist ganz schlecht, mach das mal nächste Woche" mit ein> Ich glaub doch nicht, oder>

Gruße
ferlui

--
MfG
ferlui

SBV-Gespräche

hackenberger, Thursday, 12.12.2013, 18:13 (vor 3798 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

» Schlösse das ein : "Also diese Woche ist ganz schlecht, mach das mal
» nächste Woche" mit ein> Ich glaub doch nicht, oder>
In der Regel wohl nicht. Doch es kommt auch hier auf die Umstände und den Grund an.
So zB Freitags im Hochbetrieb möchte ein AN zur SchwbV und es geht um eine Sache die auch ohne Nachteile Zeit bis Montag hat.

Also, ein einfaches Informationgespräch ist idR verschiebbar. Selbst bei einem Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung kommt es wenn es nicht der 31.12. ist idR nicht auf 1-2 Tage an.

SBV-Gespräche

ferluipear, Hamburg, Thursday, 12.12.2013, 18:19 (vor 3798 Tagen) @ hackenberger

Hi, ich sehe wir haben die gleichen Ansichten. Danke nochmal an Euch zwei Beide.

--
MfG
ferlui

SBV-Gespräche

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 12.12.2013, 16:06 (vor 3799 Tagen) @ ferluipear

Hallo Ferlui,

Die Gesetzeskommentierungen sagen dazu folgendes:
Die AN benötigen für den Besuch von Sprechstunden weder die Zustimmung des AG, noch müssen sie den AG um Freistellung ersuchen.
Die Inanspruchnahme des BR muss erforderlich sein, d. h., es muss ein sach­licher Grund hierfür vorliegen.

Dies bezieht sich zwar auf Sprechstunden - macht aber nichts, denn der relevante Teil steht im zweiten Satz.
"Erforderlich" ist nicht nur im Sinne des Inhalts zu verstehen sondern auch bezüglich der zeitlichen Lage.

Ist das Gespräch aufschiebbar oder muss es sofort ein>
Beispiel: Kasse im Supermarkt. Lange Schlange. Ma will zur SBV und schließt Kasse :-(
Nun die Frage: Muss dies im diesem Moment sein oder reicht es auch eine Stunde später>

Am besten wäre es dem AG rechtzeitig den Besuch anzukündigen.
Z.B.: Chef, morgen früh um 8 Uhr habe ich bei der SBV einen notwendigen Termin.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

SBV-Gespräche

ferluipear, Hamburg, Monday, 20.01.2014, 14:36 (vor 3760 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hi
Hatte heute ein 25 Minütiges Telefonat mit dem Teamleiter.
Alles sehr aufschlussreich.

ferlui

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MfG
ferlui

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