Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)
Hallo Magdalena,
» Meine Frage ist, dürfen Mitarbeiter, die sich zur Zeit in Erwerbsminderungsrente oder in Sonderurlaub befinden, zu dieser Versammlung eingeladen werden>
Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht auf Teilnahme.
Wer ist wahlberechtigt> https://www.komsem.de/wahlen/
» Übernimmt dann der Arbeitgeber z.B. die Fahrtkosten>
Ja, er muss.
» Sollte dies vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden>
Da du den Termin mit dem AG absprichst kannst du auch gleich auf die Kosten hinweisen.
Schau auch hier: https://www.komsem.de/a-z/versammlung-schwerbehinderter-menschen/
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter