Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 28.03.2007, 16:12 (vor 7147 Tagen) @ Magdalena Mayer

Hallo Magdalena,
meines Wissens nach nun 12 Jahren SBV sind in Versammlungen der Schwerbehinderten ausschließlich die aktuell beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen zugelassen.
Andere nur wenn du den Chef einlädst. Dann soll er aber auch berichten über die Maßnahmen des Amtes/Betriebes zu Gunsten der Behinderten.
Und natürlich Referenten, für die Zeit ihres Vortrages und der anschließenden Diskussion hierzu.

Hausrecht für den Ablauf der Versammlung liegt bei der SBV, auch dem Chef gegenüber.


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