Altersteilzeit (Allgemeines)
» Hallo "Ostwind",
»
» dieses sind Fragen, von deren Beantwortung die SchwbV Abstand nehmen
» sollte. Dafür gibt es besonders geschulte Fachleute. Hier geht es um
» lebenslange Versorgung. Da könnten noch so gut gemeinte Rechtsauskünfte,
» auch wenn sie ungewollt lücken- oder fehlerhaft sind, sehr großen Schaden
» und Regressansprüche gegen den Auskunft gebenden nach sich ziehen.
»
» Gerade Änderungen bestehender ATZ-Vereinbarung können sehr große
» Auswirkungen auf die Ruhestandsbezüge lebenslang haben. Ich würde ihn
» daher an die für das Bundesbeamtenrecht zuständige Personalverwaltung der
» Bundesbehörde, an das
» ATZ-Bürgertelefon
» des Bundessozialministeriums sowie evtl. an die
» Stufenvertretung des
» Bundes verweisen.
»
» » Was passiert, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen würde und
» der Arbeitgeber hat die geänderte Altersteilzeit bewilligt, kann er dann
» trozdem mit Ablauf des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen oder muß
» die Bewilligung erneut angepasst werden>
»
» Dann gingen die Probleme für den Koll. wohl erst richtig los.
» Möglicherweise deutliche Abschläge bei der Pension. Das ist nur einer der
» Gründe, warum hier von mir der Hinweis kommt, "Finger weg!"
»
» Es sind auch keine SBV-Aufgaben, auch wenn es immer wieder auch hier Koll.
» gibt, die es anders sehen.
»
» Es sind Renten/ Pensionsfragen und dafür gibt es ausgebildete Fachleute
» auch bei den AG oder aber den hierfür zuständigen Stellen/ Behörden.
»
» PS: Das
» Regelrenteneintrittsalter
» für schwerbehinderte Menschen ist 63 bzw. heute 63+
»
» Ach ja: Profil ergänzen!
»
» Kontextlink zur ATZ:
» § 93
» Bundesbeamtengesetz