Altersteilzeit (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 27.11.2009, 18:21 (vor 6174 Tagen) @ Ostwind

Hallo "Ostwind",

dieses sind Fragen, von deren Beantwortung die SchwbV Abstand nehmen sollte. Dafür gibt es besonders geschulte Fachleute. Hier geht es um lebenslange Versorgung. Da könnten noch so gut gemeinte Rechtsauskünfte, auch wenn sie ungewollt lücken- oder fehlerhaft sind, sehr großen Schaden und Regressansprüche gegen den Auskunft gebenden nach sich ziehen.

Gerade Änderungen bestehender ATZ-Vereinbarung können sehr große Auswirkungen auf die Ruhestandsbezüge lebenslang haben. Ich würde ihn daher an die für das Bundesbeamtenrecht zuständige Personalverwaltung der Bundesbehörde, an das ATZ-Bürgertelefon des Bundessozialministeriums sowie evtl. an die Stufenvertretung des Bundes verweisen.

» Was passiert, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen würde und der Arbeitgeber hat die geänderte Altersteilzeit bewilligt, kann er dann trozdem mit Ablauf des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen oder muß die Bewilligung erneut angepasst werden>

Dann gingen die Probleme für den Koll. wohl erst richtig los. Möglicherweise deutliche Abschläge bei der Pension. Das ist nur einer der Gründe, warum hier von mir der Hinweis kommt: "Finger weg!"

Es sind auch keine SBV-Aufgaben, auch wenn es immer wieder auch hier Koll. gibt, die es anders sehen. ;-)

Es sind Renten/ Pensionsfragen und dafür gibt es ausgebildete Fachleute auch bei den AG oder aber den hierfür zuständigen Stellen/ Behörden.

PS: Das Regelrenteneintrittsalter für schwerbehinderte Menschen ist 63 bzw. heute 63+

Ach ja: Profil ergänzen!

Kontextlink zur ATZ:
§ 93 Bundesbeamtengesetz


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