Wer hat Vorrang? (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 02.12.2009, 17:47 (vor 6167 Tagen) @ Schorla73

Hallo Schorla 73,

» Nun fusioniert unsere Krankenkasse mit einer anderen zum 01.04.2009. Bei der Fusionskasse gibt es ebenfalls eine SBV + Vertretung. Für mich stellt sich nun die Frage, wer bzgl. des Amtes ggf. Vorrang hat bzw. muss die Wahl dann 2010 tatsächlich stattfinden>

Galt/Gilt hier das BetrVG (Betriebsrat) oder ein Landespersonalvertretungsgesetz (Personalrat)>

Falls öffentl. Dienst: Gibt es eine Regelung für die Personalräte zum Übergangsmandat und welche>
Gibt es eine eigene Regelung zum Übergangsmandat für die SBV> Gibt es eine SBV-Stufenvertretung>

Im nächsten Jahr 2010 muss in jedem Fall eine Neuwahl der SBV stattfinden nach der zwingenden Vorschrift des § 94 Abs. 5 SGB IX unabhängig von der Frage eines Übergangsmandats.

Kontextlink:
Übergangsmandat

Gruß
Wolfgang


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