Wer hat Vorrang? (Wahlen)
Hallo Schorla 73,
» Nun fusioniert unsere Krankenkasse mit einer anderen zum 01.04.2009. Bei der Fusionskasse gibt es ebenfalls eine SBV + Vertretung. Für mich stellt sich nun die Frage, wer bzgl. des Amtes ggf. Vorrang hat bzw. muss die Wahl dann 2010 tatsächlich stattfinden>
Galt/Gilt hier das BetrVG (Betriebsrat) oder ein Landespersonalvertretungsgesetz (Personalrat)>
Falls öffentl. Dienst: Gibt es eine Regelung für die Personalräte zum Übergangsmandat und welche>
Gibt es eine eigene Regelung zum Übergangsmandat für die SBV> Gibt es eine SBV-Stufenvertretung>
Im nächsten Jahr 2010 muss in jedem Fall eine Neuwahl der SBV stattfinden nach der zwingenden Vorschrift des § 94 Abs. 5 SGB IX unabhängig von der Frage eines Übergangsmandats.
Kontextlink:
Übergangsmandat
Gruß
Wolfgang