Wahldurchführung (Wahlen)

DoSto, Thursday, 10.12.2009, 18:47 (vor 6159 Tagen)

Hallo - ich habe nach meinem Amtseintritt keinen Stellv. SBV, weil ich das selbst war. Deshalb habe unverzüglich zu einer Wahlversammlung zur Nachwahl einer oder mehrerer SVM eingeladen. Es geht um das vereinfachte Wahlverfahren

In der Wahlversammlung wird ein/e WahlleiterIn gewählt der/die die Wahl koordiniert. Ich habe eine Liste der WählerInnen erstellt, die wahlberechtigt sind. Ich glaube, dass ich einen oder zwei StellvertreterInnen wählen werde.

Jetzt meine Frage:
Wie muss der Stimmzettel formell gestaltet sein> Soll ich einen Blankostimmzettel verteilen und die WählerInnen tragen die/den Namen des SVM handschriftlich ein und legen diesen Stimmzettel dann in ein dafür vorgesehenes Behältnis>

Kann ein/e Wahlberechtigter/e im Vorfeld einen Vorschlag für einen stellvertreterIn (in verschlossenem Umschlag) einreichen, weil sie wegen Urlaub oder Verhinderung nicht an der Wahlversammlung teilnehmen können, aber ihr Wahlrecht wahrnehmen möchten>

Wie verhält es sich mit der Beschlussfähigkeit der Wahlversammlung.

Ich habe einige Fragen auf einmal - weiss aber nicht, wo sie nachzulesen sind.

Danke im Voraus.

LG DoSto

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DoSto

Wahldurchführung

Wolfgang E., Thursday, 10.12.2009, 19:09 (vor 6159 Tagen) @ DoSto

» Soll ich einen Blankostimmzettel verteilen und die WählerInnen tragen die/den Namen des SVM handschriftlich ein und legen diesen Stimmzettel dann in ein dafür vorgesehenes Behältnis>
Nein, das geht nicht! Das verstößt grob gegen das Wahlgeheimnis, da über das Schriftbild Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich wären. Diese Wahl wäre daher nichtig! Vorgeschlagen dürfen nicht nur "SBM", sondern auch nichtbehinderte Beschäftigte. Außerdem müssen die Stimmzettel in einem Umschlag in das "Behältnis" gegeben werden, weil das die Wahlordnung so vorschreibt.

» Kann ein Wahlberechtigter im Vorfeld einen Vorschlag (in verschlossenem Umschlag) einreichen, weil er wegen Urlaub oder Verhinderung nicht an der Wahlversammlung teilnehmen kann>
Nein, das geht nicht! Ein Vorschlagsrecht per Brief sieht die Wahlordnung für Wahlversammlungen nicht vor. Wahlvorschläge und Stimmabgabe sind nur bei persönlicher Anwesenheit in der Wahlversammlung möglich.

» Wie verhält es sich mit der Beschlussfähigkeit der Wahlversammlung.
Mindestens eine Person mit aktivem Wahlrecht ist nötig. Die Wahlordnung enthält keine Regelung über eine Mindestzahl der anwesenden bzw. abstimmenden Wahlberechtigten.

Gruß,
Wolfgang

Wahldurchführung

hackenberger, Thursday, 10.12.2009, 19:26 (vor 6159 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto",

diese Wahl erfolgt genau so wie jede Wahl von SchwbV/ Stelli im vereinfachten Wahlverfahren.

» In der Wahlversammlung wird ein/e WahlleiterIn gewählt der/die die Wahl
» koordiniert. Ich habe eine Liste der WählerInnen erstellt, die
» wahlberechtigt sind.
Gut und richtig so!

» Ich glaube, dass ich einen oder zwei StellvertreterInnen wählen werde.
Dein Glaube, wohl mehr Dein Wunsch ist gut.
Nicht Du sondern die Wahlversammlung legt die Anzahl der zu wählenden Stelli fest.
Wenn Du selbst ein eigenes aktives Wahlrecht hast, weil Du selbst schwerbehindert bist, darfst Du dieses auch vorschlagen wie auch Kandidaten.
Bist Du nicht selbst wahlberechtigt, darfst Du keine Vorschläge machen.

» Wie muss der Stimmzettel formell gestaltet sein> Soll ich einen
» Blankostimmzettel verteilen und die WählerInnen tragen die/den Namen des
» SVM handschriftlich ein und legen diesen Stimmzettel dann in ein dafür
» vorgesehenes Behältnis>
Nein, Du kannst einen blanko Stimmzettel vorbereiten. Auf diesen trägt der in der Wahlversammlung gewählte Wahleiter die Namen der Kandidaten ein. Diesen kopiert dann der Wahlleiter in der notwendigen Anzahl.
Das Original vernichtet der Wahlleiter, wird also nicht genutzt.

So ist gewährt, dass alle Wähler den gleichen Stimmzettel erhalten und man dann nicht mehr erkennen kann wer hatte welchen und wer hat wie gewählt.

Denn die Wähler machen ja nur noch ein "Kreuz" bzw, max. die Anzahl der Kreuze wenn mehrere Stelli gewählt werden sollen. Wobei jeder Kandidat nur ein Kreuz jeweils erhalten darf.

Die Stimmzettel kommen dann in das vorgesehene Behältnis und werden dann ausgezählt.

» Kann ein/e Wahlberechtigter/e im Vorfeld einen Vorschlag für einen
» stellvertreterIn (in verschlossenem Umschlag) einreichen, weil sie wegen
» Urlaub oder Verhinderung nicht an der Wahlversammlung teilnehmen können,
» aber ihr Wahlrecht wahrnehmen möchten>
Nein, im vereinfachten Wahlverfahren dürfen nur in der Wahlversammlung von den anwesenden aktiv Wahlberechtigten Wahl-/Kandidatenvorschläge gemacht werden.

» Wie verhält es sich mit der Beschlussfähigkeit der Wahlversammlung.
Einfache Mehrheit!

So, nun gutes gelingen. :ok:
Vielleicht auch noch einmal ein Blick in die ganz neue Wahlbroschüre. Vor allem aber rauf unser Seiten zum Thema Wahl hier!

Wahldurchführung

DoSto, Thursday, 10.12.2009, 20:40 (vor 6159 Tagen) @ hackenberger

Bernhard, vielen Dank für die ausführliche und verständliche Antwort. Nun kann ja nix mehr schief gehen! Danke auch für das Daumen drücken.

Gruß - DoSto

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DoSto

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