....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich? (Allgemeines)

SGBIX, NRW, Tuesday, 05.01.2010, 12:01 (vor 6135 Tagen)

Als GSBV bin ich in einem unsere Außenbetriebe zur Unterstützung gerufen worden.
An diesem Gespräch werden teilnehmen der schwerbehinderte MA, Vorgesetzter, Gruppenleiter, BR und Integrationsamt.
Anstoß des Ganzen war wohl die Pers.Abt., da es in 2008 und 2009 div. Fehlzeiten bei dem schwerbehinderten MA gegeben hat, möchte der AG nachträglich Unterstützung beantragen.

Nach Rücksprache mit dem Integrationsamt, und BR kann mir keine konkrete Antwort gegeben werden, was es mit diesem Gespräch auf sich hat.
Zumal der MA seit 7 Monaten wieder im Schichtdienst arbeitet. Was soll da unterstützt werden> Der MA ist völlig verunsichert......

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man dem MA zur Seite stehen kann>
Kann überhaupt nachträglich das Integrationsamt noch beansprucht werden>

Vielen Dank :flower:

SGBIX

....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 05.01.2010, 12:51 (vor 6135 Tagen) @ SGBIX

Hallo,

Zuschüsse des IA sind grundsätzlich nur für die Zukunft möglich.
Bei dem von Dir geschilderten Ablauf stellen sich sowieso einige Fragen an den AG:
- Ist ein BEM durchgeführt worden, in dem Ursachen für die Erkrankung hätten geklärt werden können >
- Warum wird das IA erst so spät eingeschaltet, wenn die Probleme schon im vorletzten Jahr bestanden >
- Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >

Aber auch Du solltest Dir die Frage stellen, warum Du erst jetzt davon erfährst. Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich oder gibt es dort eine eigene SBV, die Dich bisher nicht informiert hat >
Ist Deine Arbeit sowie die Deiner evtl. SBV-Mitstreiter und der dazu notwendige Informationsfluss verbesserbar, um auch "Außenstellen" angemessen betreuen zu können >

Dem MA solltest Du in der Art jetzt zur Seite stehen, indem Du möglichst vor dem Termin mit ihm (persönliche und arbeitsplatzbezogene)Ursachen klärst, die zu den Fehlzeiten geführt haben und mit ihm mögliche Alternativen erörterst, wie zukünftig behinderungsbedingte Fehlzeiten vermieden werden können - sowohl durch Gestaltung des Arbeitsplatzes iSd § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX als auch durch eigenes Verhalten. Werden für die behinderungsbedingte Anpassung von Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und/oder Arbeitsorganisation Aufwendungen des AG oder Maßnahmen für den AN nötig, kann dann dafür ein Zuschußantrag gestellt werden.
Bei dieser Gelegenheit kann dem AG - falls nötig - auch noch mal verdeutlicht werden, daß der Fördersatz von dem Grad der Erfüllung der gesetzlichen Arbeitsplatzquote abhängig ist.
Grundsätzlich solltest Du - z. B. durch regelmäßige Sprechstunden und/oder Begehungen - auch in solchen "Außenstellen" regelmäßig Präsenz zeigen und ansprechbar sein, sonst hast Du sbM "erster" und "zweiter" Klasse.

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang

....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich?

SGBIX, NRW, Wednesday, 06.01.2010, 15:48 (vor 6134 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.


» - Ist ein BEM durchgeführt worden, in dem Ursachen für die Erkrankung
» hätten geklärt werden können >
Lt Ma hat damals wohl eine Wiedereingliederung stattgefunden

» - Warum wird das IA erst so spät eingeschaltet, wenn die Probleme schon im
» vorletzten Jahr bestanden >
Das ist ja genau der Punkt, den kann mir ja keiner erklären

» - Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >
Weil man wohl immer noch der Meinung ist, man könne solche Dinge ohne die GSBV klären

» Aber auch Du solltest Dir die Frage stellen, warum Du erst jetzt davon
» erfährst.
Weil es immer noch genügend MA gibt, die es gar nicht auf dem Schirm haben, dass es eine GSBV gibt.Die hat es über 10 Jahre nicht gegeben....

Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich>
Ja,da diese mehere 100km auseinanderliegen, ist es eine Herausforderung.
» Ist Deine Arbeit sowie die Deiner evtl. SBV-Mitstreiter und der dazu
» notwendige Informationsfluss verbesserbar, um auch "Außenstellen"
» angemessen betreuen zu können >
Das ist eine Arbeit, an der ich schön länger arbeite. Man gelobt Besserung
»
» Dem MA solltest Du in der Art jetzt zur Seite stehen, indem Du möglichst
» vor dem Termin mit ihm (persönliche und
» arbeitsplatzbezogene)Ursachen klärst, die zu den Fehlzeiten geführt haben
» und mit ihm mögliche Alternativen erörterst, wie zukünftig
» behinderungsbedingte Fehlzeiten vermieden werden können - sowohl durch
» Gestaltung des Arbeitsplatzes iSd § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX als auch durch
» eigenes Verhalten. Werden für die behinderungsbedingte Anpassung von
» Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld und/oder Arbeitsorganisation Aufwendungen des
» AG oder Maßnahmen für den AN nötig, kann dann dafür ein Zuschußantrag
» gestellt werden.
Habe mit dem MA schon gesprochen und man hat mir auch schon signalisiert, dass man mir volles Vertrauen schenkt. (das tut gut;-))
» Bei dieser Gelegenheit kann dem AG - falls nötig - auch noch mal
» verdeutlicht werden, daß der Fördersatz von dem Grad der Erfüllung der
» gesetzlichen Arbeitsplatzquote abhängig ist.
Termine für die Gespräche sind bereits gemacht.......

» Grundsätzlich solltest Du - z. B. durch regelmäßige Sprechstunden und/oder
» Begehungen - auch in solchen "Außenstellen" regelmäßig Präsenz zeigen und
» ansprechbar sein, sonst hast Du sbM "erster" und "zweiter" Klasse.
Da ich nicht freigestellt bin, ist es nicht ganz so einfach.....

Nochmals vielen Dank:flower:
Gruß
SGBIX

....nachträgliche Unterstützung vom Integrationsamt möglich?

hackenberger, Wednesday, 06.01.2010, 16:10 (vor 6134 Tagen) @ SGBIX

Hallo "SGBIX"

» » - Warum wurdest Du erst so spät durch den AG informiert >
» Weil man wohl immer noch der Meinung ist, man könne solche Dinge ohne die
» GSBV klären

» Bist Du als GSBV für diese Außenstelle verantwortlich>
» Ja,da diese mehere 100km auseinanderliegen, ist es eine Herausforderung.

Du schreibst, dass du als GSBV für die Außenstellen zuständig bist und dass es nicht einfach ist auch wegen der Entfernung.
Die GSBV ist für Betriebe zuständige in welchen es keine SBV gibt. Aber sie hat sofern die gesetzlichen Vorraussetzungen gegeben sind "5 Wahlberechtigte" auf Wahlen hinzuwirken, dass ist ihre Pflicht lt. SGB IX.

Das es nicht einfach ist, dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Doch hier muss der AG Dir die notwenige Zeit (Freistellung) gewähren.

Letztlich solltest Du den AG auf seine Pflichten, die Einbindung der SBV/GSBV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX und die Folgen der Missachtung, dieses wären § 156 Abs.1 Satz 9 SGB IX und arbeitgerichtliche Beschlussverfahren, hinweisen. Weiter aber auch unbedingt mit den dort (Betrieben ohne SBV) gewählten BR zusammenarbeiten und dann auch einmal dort eine BR-Sitzung als Teilnehmer (SBV) besuchen, auch dieses hilft oftmals enorm. Du übst ja für die Betriebe ohne SBV auch dieses Mandat aus und zwar mit allen Rechten und Pflichten einer SBV (örtl.). Also auch dem Teilnahmerecht an BR-Gremien.

Damit dürfte sich auch eine zumindest faktische volle Freistellung ergeben. Schaue einmal unter A-Z „Freistellung“ da findest Du ein mögliches Rechenbeispiel welches man auch dem AG als Vorlage geben kann.

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albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.01.2010, 10:27 (vor 6133 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

nur mal so zur Klarstellung:

Eine Wiedereingliederung gem. § 28 SGB IX sagt nichts darüber aus, ob ein vollständiges BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX stattgefunden hat. Die WE kann zwar Bestandteil des BEM sein, ersetzt dieses aber nicht.
Der springende Punkt ist deshalb:
Habt ihr eine Regelung zum BEM oder gar eine Integrationsvereinbarung gem. § 84 Abs. 1 SGB IX und wurde diese beim betroffenen MA angewandt >

--
&Tschüß

Wolfgang

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