Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Wuschi, Wednesday, 13.01.2010, 18:58 (vor 6125 Tagen)

Benötige Rat für die Bildung einer Konzernschwerbehindertenvertretung.

Bisherige Struktur in unserem Unternehmen:

Firma "Alt" hat Betriebsrat sowie mich als SBV für ca. 90 Filialen + Zentrale
ca. 2500 MA

Vor zwei Jahren sind 25 Filialen mit jeweils eigenen BR-Gremien zu uns gekommen.
Nach Arbeitsgerichtsprozessen haben die neuen Filialen eigen BR's bis zur Neuwahl behalten.
Es waren somit 24 Filialen mit BR-Gremien + keine SBV
1 Filiale mit BR-Gremium + SBV

Zusammen haben diese Filialen ca. 3500 MA.

Wir haben daraufhin einen Gesamtbetriebsrat gegründet sowie eine
GSBV (SBV aus Firma "Alt" ) Stellvertr. GSBV (SBV aus neuer Filiale)

Als GSBV habe ich dann im Gesamtunternehmen mit ca. 6000 MA ca. 200 SB betreut.

Nun sind zum Jahreswechsel die 25 neuen Filialen wieder in rechtlich eigenständige GmbH's als Tochterfirmen ausgegliedert worden.

Die BR-Gremien werden jetzt einen Konzernbetriebsrat einrichten.

Jetzt meine Fragen:

a) Kann ich als SBV der Firma "Alt" mit der einzigen SBV aus einer neuen GmbH's ebenfalls eine Konzern-Schwerbehindertenvertretung bilden.

b) Da die Filialen im Gebiet Bayern-Sachsen-Thüringen verstreut liegen, können zusätzlich von der Konzernschwerbehindertenvertretung weitere Stellvertreter berufen werden.

c) Kann der Konzernschwerbehindertenvertreter auch die GmbH's mitbetreuen, die keine SBV haben.

d) Was passiert, wenn die GmbH mit der einzigen SBV veräußert wird, was irgendwann dieses Jahr geplant wird.
Dann wäre ich die einzige SBV (aus Firma "Alt" ) und eventuell zu diesem Zeitpunkt die Konzern-SBV.

e) Wie wäre das vorgeschriebene Verfahren in unserem Falle, um neben einem neuen Konzern-BR auch eine neue Konzern-SBV zu gründen.

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Wednesday, 13.01.2010, 19:11 (vor 6125 Tagen) @ Wuschi

Hallo "Wuschi",

eigentlich steht doch alles ganz klar im § 97 SGB IX. Lese diesen doch bitte einmal. Wenn dann wirklich noch Fragen sind, dann melde dich noch einmal.

Das Thema KSchwbV ist im § 97 Abs. 2 SGB IX geregelt.
OK ;-)

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wuschi, Wednesday, 13.01.2010, 21:10 (vor 6125 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "Wuschi",
»
» eigentlich steht doch alles ganz klar im
» § 97 SGB IX.
» Lese diesen doch bitte einmal. Wenn dann wirklich noch Fragen sind, dann
» melde dich noch einmal.
»
» Das Thema KSchwbV ist im § 97 Abs. 2 SGB IX geregelt.
» OK ;-)

Hallo Bernhard,
da wir derzeit laufend gezwungen sind Wahlen einzuleiten, weil
a) strategisch Betriebsratsgremien vollständig zurücktreten, um Neuwahlen einzuleiten.
b) Der Bildung eines GBR (50 Mitglieder !!) kaum richtig eingearbeitet seine Arbeit schon wieder benden darf. Naja natürlich sind auch die Ausschüsse wieder weg.
c) ... und jetzt haben wir Konzernstruktur. Auch die ist vorübergehend. Nur es ist ein fließender Prozess. Also alles auf Konzern-BR und -SBV umstellen.

Ich gehe derzeit davon aus, dass ich als GSBV später KSBV sein werde.
Die Wahl der KSBV denke Ich würde so ablaufen:
Ich als SBV (Firma "Alt" ) spreche mich wieder mit SBV Filiale GmbH ab.
Ich wäre dann eben die KSBV und Kollegin aus der GmbH meine Stellvertretung.

So haben wir es auch bei der GSBV-Wahl gemacht. Anschließend hatten wir den Arbeitgeber informiert.

Jetzt wird es aber kompliziert. Die Filiale GmbH mit der einzigen SBV von den 25 Gmbh's verlässt den Konzern und wird veräußert.

Somit verbleibe ich im Konzern als KSBV erstmal ohne Stellvertretung.

Hab den §97 SGB IX durch geschaut. Der ist aber recht allgemein zu meinem Problem.

Ich brauch hier ne Anleitung für "Dummies"
:lookaround:

Bisher konnte ich im Bereich der Schwerbehinderten gute Ergebnisse für alle erzielen. Dabei ist mir eine sichere Rechtsgrundlage immer wichtig.

Und so soll es auch nach Konzernbildung weitergehen. :ok:

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

hackenberger, Wednesday, 13.01.2010, 21:59 (vor 6125 Tagen) @ Wuschi

Hallo "Wuschi",

eigentlich steht doch alles ganz klar.

Kurz so:

In Betrieben werden sofern 5 Wahlberechtigte gegeben sind eine SchwbV gewählt.

Gibt es einen GBR, wählen die SchwbV eine GSchwbV.

Gibt es einen KBR, wählen die GschwbV eine KSchwbV.

Wenn BR zurücktreten um Neuwahlen zu ermöglichen, müssen deshalb nicht auch die SchwbV zurücktreten und neu Wählen.

Die SchwbV/GSchwbV/KSchwbV sind für 4 Jahre gewählt und bleiben sofern der Betrieb/Unternehmen/Konzern nicht rechtlich aufgelösst/ erlöschen werden für die 4 Jahre im Mandat.

Die SchwbV/GSchwbV/KSchwbV werden gewählt, nicht abgesprochen, siehe die entsprechenden §§ 94 /97 SGB IX und SchwbVWO.
Einzige Ausnahme, wenn es in einem Unternehmen nur 2 SchwbV gibt können diese sich verständigen, wer GVPSchwb und wer Stellvertreter sein möchte. Können diese sich nicht verständigen, entscheidet das Los.

» Hab den §97 SGB IX durch geschaut. Der ist aber recht allgemein zu meinem Problem.
Nein, der § 97 ist eigentlich ganz klar, man muss nur die Grundregeln der Wahl beachten.

» Bisher konnte ich im Bereich der Schwerbehinderten gute Ergebnisse für
» alle erzielen. Dabei ist mir eine sichere Rechtsgrundlage immer wichtig.
Das ist gut und wahr, bedeutet aber auch, dass man sich qualifizieren muss.

» Ich gehe derzeit davon aus, dass ich als GSBV später KSBV sein werde.
Aber nur, wenn Du gewählt wirst.

» Ich als SBV (Firma "Alt" ) spreche mich wieder mit SBV Filiale GmbH ab.
» Ich wäre dann eben die KSBV und Kollegin aus der GmbH meine Stellvertretung.
Aber nur, wenn der andere damit einverstanden ist,
und dies geht nur, wenn nur 2 Wahlberechtigte gegeben sind.

» Somit verbleibe ich im Konzern als KSBV erstmal ohne Stellvertretung.
Ist kein Stellvertreter mehr gegeben, gehört es zu den Pflichten der Vertrauensperson, auf Neu(Nach)wahl eines Stellvertreters hinzuwirken. Also zu einer Wahlversammlung einladen.

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wuschi, Wednesday, 13.01.2010, 23:04 (vor 6125 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

also bei uns war die Situation so:
- Firma "alt" - 1 SBV (ich), 2 Stellvertreter,
- 1 Filiale Neu - 1 SBV, 1 Stellvertreter
- 24 Filialen Neu - Keine SBV

Nach Bildung des GBR haben wir die GSBV nach § 22
gebildet. (nur 2 SBV's vorhanden, wir haben uns verständigt).

Zum 1.1.2010 sind die 25 Filialen jetzt aus der Firma ausgegliedert
und sind jetzt als Tochterfirmen rechtlich GmbH's (jeweils mit BR, aber nur bei einer GmbH eben mit SBV (bisherige stellv. GSBV).

GBR wurde aufgelöst. Wir werden jetzt einen KBR bilden.

> Nach Bildung des KBR wollen wir die KSBV nach § 22 bilden.
(nur 2 SBV's weiterhin vorhanden, wir haben uns soweit auch schon verständigt).

Wenn ich das aber richtig verstehe, würde ich dann als 1 SBV eben dann KSBV in diesem Verfahren, meine Stellvertreterin wäre dann die SBV in der Filiale GmbH.

Was passiert, wenn diese Filiale aber im April 2010 verkauft wird> Das Personal, die BR und SBV würden dann nach 613a übergehen.

Jetzt hab ich als KSBV keine Stellvertretung. Bei den anderen 24 Filialen GmbH's gibt es derzeit keine Bereitschaft für eine SBV. Könnte man hier SBV-Wahlen einleiten, wäre das ganze auch einfacher.

Bleibt bei diesem Szenario die KSBV weiter bestehen>
Können nach Wegfall der 2 SBV durch den Verkauf der Filial GmbH die stellvertretende SBV aus Firma "alt" dann stellvertretend für Aufgaben den KSBV herangezogen werden>

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Pia, Thursday, 14.01.2010, 08:05 (vor 6124 Tagen) @ Wuschi

Hallo Wuschi,

mir ist nicht so richtig klar, warum Du meinst, automatisch KSBV zu werden und auch schon die Stellvertreterfrage für Dich entschieden ist. Es klingt so, als würde nicht gewählt.

Pia

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 14.01.2010, 10:45 (vor 6124 Tagen) @ Wuschi

Hallo Wuschi,
hört sich ziemlich kompliziert an.

Wenn ich dich richtig verstanden habe seid ihr bis April noch 2 SBVn im Konzern.
Somit wäre "Absprache" zwischen den beiden möglich.

Ab Mai soll die Filiale mit der zweiten SBV verkauft werden.
Somit verbliebe im Konzern noch eine gewählte SBV - nämlich du.

Wenn das so ist, dann hast du das Mandat (egal ab GSBV oder KSBV).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wuschi, Thursday, 14.01.2010, 22:11 (vor 6124 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
ist wirklich so kompliziert. Sind durch die permanenten Änderungen der Firmenstrukturen nur noch überall am Wählen, Ausschüsse bilden, Neuwahlen einleiten. Entsprechend sind derzeit die ganzen BR-Gremien verunsichert. Mach die jetzt nicht mit SBV-Wahlen auch noch verrückt.

Bisher konnte ich die GSBV raushalten, hab mich einfach überall wo es was zu entscheiden gab mit reingesetzt. Hab in allen Filialen mit Unterstützung meiner stellv. GSBV die Mitarbeiter erreicht, vielen helfen können. Über eine breite Öffentlichkeitsarbeit haben wir die Unterstützung der Mitarbeiter.
Schwerbehinderung im Beruf ist ein ganzes Stück normaler geworden. :-)

» Hallo Wuschi,
» hört sich ziemlich kompliziert an.
»
» Wenn ich dich richtig verstanden habe seid ihr bis April noch 2 SBVn im
» Konzern.
» Somit wäre "Absprache" zwischen den beiden möglich.
»
» Ab Mai soll die Filiale mit der zweiten SBV verkauft werden.
» Somit verbliebe im Konzern noch eine gewählte SBV - nämlich du.
»
» Wenn das so ist, dann hast du das Mandat (egel ab GSBV oder KSBV).

Haben die Wahl der GSBV nach § 22 Abs. 2 SchwbVWO in beiderseitigem Einvernehmen bestimmt, da es nur 2 gewählte SBV gibt. Wir wollen die KSBV genauso wählen, wenn es einen KBR gibt.

Es ist jetzt nur die Frage, können wir bei dieser Wahl zusätzliche Stellvertreter noch wählen> Da mein Gebiet über 3 Bundesländer verstreut ist und auch die 2. SBV als Stellvertretung voraussichtlich ab April wegfällt, wäre es zumindest sinnvoll.

Auf der Seite http://www.schwbv.de/wahlen_gsbv.html ist alles ja schon super beschrieben. Aber ganz schlau bin immer noch nicht in der Stellvertreterfrage.
Morgen habe ich diesbezüglich wegen der ganzen Fragestellungen einen Termin beim Integrationsamt ausgemacht. Bin gespannt.

Also bleibt erst mal kompliziert, bleibt spannend, Fortsetzung folgt...

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wuschi, Friday, 15.01.2010, 20:48 (vor 6123 Tagen) @ Wuschi

War heute beim Integrationsamt und habe die Situation geschildert. Unsere Vorgehensweise sieht folgende Schritte vor:

Alle BR-Gremien "Firma "alt" und jeweils die 25 Filial GmbH's machen Beschlüsse und entsenden je 2 BR-Mitglieder in den KBR. Für jedes BR-Mitglied das in den KBR entsendet wird, wird zusätzlich jeweils ein Stellvertreter festgelegt.

Sobald der KBR seine konstituierende Sitzung abgehalten hat, können wir die KSBV wählen. Die zwei wahlberechtigten SBV bestimmen einvernehmlich die KSBV. Zusätzlich kann als weitere Stellvertretung für die KSBV das stellvertretende SBV-Mitglied von Firma "alt" von den wahlberechtigten SBV's dazu gewählt werden.

Somit hat die KSBV noch einen Stellvertreter, sollte die zweite SBV ab voraussichtlich April durch Filialverkauf ausscheiden.

Wenn dann wieder etwas Ruhe eingekehrt ist und alle Gremien wieder stehen, kann dann versucht werden in den anderen Filial GmbH's eventuell weitere SBV-Wahlen anzuregen.

Vom Integrationsamt wurde mir heute in diesem Gespräch diese Vorgehensweise bestätigt. Das Integrationsamt sieht hier keine Bedenken. Mit dieser Auskunft werden wir jetzt die KBR-Wahl abwarten und dann unverzüglich die KSBV wählen.

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 16.01.2010, 11:41 (vor 6122 Tagen) @ Wuschi

Hallo Wuschi,

» Vom Integrationsamt wurde mir heute in diesem Gespräch diese
» Vorgehensweise bestätigt. Das Integrationsamt sieht hier keine Bedenken.
» Mit dieser Auskunft werden wir jetzt die KBR-Wahl abwarten und dann
» unverzüglich die KSBV wählen.
Ich bin zwar der Meinung, dass es nicht ganz korrekt ist.
Aber wahrscheinlich läuft es unter dem Motto: Wo kein Kläger......

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei der Gründung der neuen Gremien :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Monday, 18.01.2010, 16:51 (vor 6120 Tagen) @ Wuschi

» Sobald der KBR seine konstituierende Sitzung abgehalten hat, können wir die KSBV wählen. Die zwei wahlberechtigten SBV bestimmen einvernehmlich die KSBV.

Was mir noch nicht klar ist: Stammen die zwei "wahlberechtigten SBV" aus einem Konzernunternehmen oder aus zwei unterschiedlichen Konzernunternehmen>

Gruß,
Wolfgang

Bildung einer Konzern-Schwerbehindertenvertretung

Wuschi, Tuesday, 19.01.2010, 05:15 (vor 6119 Tagen) @ Wolfgang E.

» Was mir noch nicht klar ist: Stammen die zwei "wahlberechtigten SBV" aus einem Konzernunternehmen oder aus zwei unterschiedlichen Konzernunternehmen>

Hallo Wolfgang,
die zwei wahlberechtigten SBV kommen aus unterschiedlichen Konzernunternehmen,
erste SBV aus Firma "alt" und zweite SBV aus Filiale GmbH (Tochterunternehmen).

Gruß
Wuschi

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