Einführung bzw. Durchführung von Strichlisten (Allgemeines)
Hallo zusammen,
habe eine Frage, unser Arbeitgeber hat Strichlisten eingeführt will welche einführen. In wie weit kann er das, uns ist klar das wir wahrscheinlich Strichlisten nicht verhindern können.
Jedoch regen sich die Mitarbeiter auf, weil auf den Strichlisten ihr Name zu vermerken ist und angegeben werden muss. Die Begründung des AG heißt, warum der Name drauf stehen muß, damit sie wissen, wer die Listen abgegeben hat. Angeblich werden sie in einer Gesamtsumme gegenüber den Auftraggeber erfasst.
Wer kann mir helfen> Sind wir als BR gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 beteiligt>
Wie kann ich als Schwerbehindertenvertretung hier nicht zustimmen> Hat dies überhaupt irgendwelche Auswirkungen bei negativer Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung> Was hat der BR für Möglichkeiten>> Ein Muster der Strichliste kann ich gerne zusenden!
Danke im voraus!
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Reinhold Krauß