Einführung bzw. Durchführung von Strichlisten (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 19.01.2010, 12:47 (vor 6121 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Reinhold,

» Wer kann mir helfen> Sind wir als BR gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 beteiligt>
Stimmt fasst § 87 Abs,1 Satz 1!
Weiter Mitbestimmung liegt ausschließlich beim BR, nicht bei der SchwbV. Die SchwbV wird nur gem. § 95 Abs. 2 SGB IX gehört, bzw. ihr muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

» Wie kann ich als Schwerbehindertenvertretung hier nicht zustimmen>
Warum willst Du hier so handeln> Die SchwbV übt auch keine Mitbestimmung aus, sie gibt nur ihre Stellungnahme ab. Kann also ein beabsichtigtes Handeln des AG also positiv werten oder andere Vorschläge machen bzw. Anregungen geben.

Die Aufgabe der SchwbV ist es, darauf zu achten, dass der AG die Rechte der Behinderten achtet und dass Behinderte nicht auf Grund der Behinderung benachteiligt werden.

In diesem Falle also Beachtung des § 81 Abs. 4 SGB IX und selbstverständlich des § 95 Abs. 2 SGB IX.

Es ist nicht die Aufgabe der SchwbV irgendetwas zu verhindern. Sie ist auch kein „kleiner BR“. Gerade letzteres bitte beachten, denn sonst kann es zu Missverständnissen mit dem BR kommen.

» Hat dies überhaupt irgendwelche Auswirkungen bei negativer Stellungnahme
» der Schwerbehindertenvertretung>
Im Gesetz bzw. der Kommentierung heißt es, was Du bestimmt aber auch schon einmal gelesen hast ;-)
Die Schwerbehindertenvertretung ist vor einer Entscheidung des Arbeitgebers zu hören, d. h., ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen. Ihre Überlegungen sind bei der Entscheidung des Arbeitgebers ernsthaft mit einzubeziehen.

» Was hat der BR für Möglichkeiten>>
Wir sind hier ein Forum für SchwbV, nicht für BR. Der BR dürfte/ sollte auch wissen wo er welche Möglichkeiten hat.

PS: Anmerkung wegen Deiner Signatur.
Dir ist bekannt, dass auch AG hier mitlesen/ mitlesen können.

Weiter, ist Dir unsere Antwort nicht genung, weil Du die gleiche Frage auch in anderen Foren (BR-Forum) stellst ;-)


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