Beauftragter des Arbeitgebers/Betriebsrat (Umgang mit Arbeitgeber)

Ulrich, München, Wednesday, 20.01.2010, 10:27 (vor 6118 Tagen)

Guten Tag liebe Gemeinde,

bin seit Anfang Dezember 2009 SBV in einer Pharmaunternehmen, reine Vertriebsfirma mit ca 350 MA, davon 20 SB/Gleichgestellte. Vor mir gab es keine SBV, so dass weder BR noch AG Erfahrung in der Zusammenarbeit besitzen.
Mein Problem: Als Beauftragter des AG wurde mir bisher nur mündlich von unserem GL unsere Personalchefin benannt. Ein persönliches Gespräch konnte bisher nicht stattfinden, nun wird mir ein Telefontermin vorgeschlagen, da wegen eines "einstündigen Gespräches meine Anreise von Hamburg nach München nicht gerechtfertigt erscheint". Fühle mich dadurch etwas abgespeist und würde gerne wissen, ob ich mich darauf einlassen muss, oder dann unter Umgehung der Personalchefin, die ja auch noch nicht offiziell vom GL als Beauftragte bestellt wurde, lieber gleich einen Termin mit der GL vereinbaren sollte.
Des Weiteren erwartet der BR Vorsitz von mir die Meldung der Teilnehmer der SBV (VP, 1. stv,2.stv) vor den BR/BA Sitzungen, um "eine langfristige Planung zu gewährleisten". Da das BR Sekretariat mit der Anreise der SBV überhaupt nichts zu tun hat, bin ich der Auffassung, dass die Einladung zur BR Sitzung grundsätzlich an mich gehen muss, und die Benennung meiner Abwesenheitsvertretung kein meldepflichtiger Tatbestand ist.
Auch hier bitte ich um Auskunft, ob ich die Sachlage richtig einschätze.

Mit freundliche Grüßen

Ulrich


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