GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber?? (Gleichstellung)

haroweini, Sachsen, Friday, 22.01.2010, 14:04 (vor 5233 Tagen) @ SoChem

Hallo,
es ist auf jedenfall günstiger die Gleichstellung zu beantragen, da nicht nur der Arbeitgeber davon profitiert, sondern und überhaupt Du selber, da Du einem Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung in Höhe von 50 % gleichgestellt wirst. Das bedeutet: Du hast einen gewissen Schutz vor einer Kündigung; oder Versetzung. Du kanns also wegen Deiner Behinderung nicht so einfach gekündigt werden. Wenn Du selber Vertrauensperson bist hast Du sowieso Kündigungsschutz nach dem SGB IX.

Frdl:Gr. haroweini


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