GdB 30, Behinderung/Gleichstellung-Meldung Arbeitgeber?? (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 21.01.2010, 13:15 (vor 5234 Tagen) @ SoChem

Hallo SoChem,

bitte beachte, dass wir ausschließlich ein Forum für Mandatsträger sind. Siehe auch den Kopf der Webseite.

Es gibt in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz, welches regelt wer wem Rechtsauskünfte erteilen darf. Dieses müssen auch wir hier beachten.

Daher die Bitte, wende dich mit Deinem berechtigten Fragen bitte an die SBV in deinem Betrieb/ Unternehmen. Sollte es keine geben, kann ggf. auch der BR weiterhelfen.

Es gibt auch Webseiten/ Foren für JEDERMAN oder man kann Mitglied im Vdk (www.vdk.de) werden, diese helfen auch weiter.

Folgender Hinweis aber: Eine Gleichstellung gibt es nur, wenn das beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses muss man nachvollziehbar begründen.

Kontextlink:
Schwerbehindertenausweis


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