Genaue Begründung bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 27.01.2010, 18:01 (vor 5228 Tagen) @ birte

Hallo birte,

die Gleichstellung gibt es ja nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Diese Gefährdung muss man glaubhaft darstellen.

Da kann es dann durchaus sein, dass durch behinderungsbedingte Arbeitsplatz-/ Arbeitsumfeldausstattung dieser Gefährdung entgegen gewirkt werden kann, was auch zuerst zu prüfen und ggf. umzusetzen ist. Dann kann der Grund für eine Gleichstellung nicht mehr erforderlich sein, da dann das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr gefährdet ist.

Anträge auf Gleichstellung kann der Betroffene und/ oder der AG stellen. Damit hat sich ja die Frage beantwortet, wer die geforderte weitere Erklärung gegenüber der Agentur für Arbeit abgeben muss.

Schreiben kannst Du sie in Namen des Betroffenen, doch der muss sie dann unterschreiben.

Viele SchwbV und/oder auch Betroffene sind leider der falschen Meinung, dass jeder mit einem GdB von 30 gleichgestellt wird. Dem ist aber nicht so!

PS: Bitte im Profil noch angeben welches Recht zur Anwendung kommt, BetrVG oder PersVG


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