Genaue Begründung bei Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)
Hallo brte
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» Kann ich als SBV "auch" eine Erklärung schreiben> Oder muss sie das machen
» (mit oder ohne "fremde"Hilfe")>
Normalerweise bekommst du doch als SBV auch noch eine Anhörung zum Gleichstellungsantrag.
Natürlich stellt sich auch die Frage, wie "ausführlich" die Begründung im Antrag gewesen ist>
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."