Ablehnungsbescheid eines Gleichstellungsantrages (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 28.01.2010, 16:48 (vor 5227 Tagen) @ Heidi Macii

Hallo Heidi,

dieses Thema hatten wir hier schon behandelt.

Also bitte einmal die Suchfunktion verwenden und unter A-Z "Gleichstellung, Gleichstellung bei Beamten" einmal nachlesen.

Aber auch hier NOCHMALS der Hinweis. Eine Gleichstellung gibt es nur bei belegter Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses. Darauf habe ich gerade diese Tage [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10274#p10276](27.01.)[/link] nochmals hingewiesen.

Noch folgenden Hinweis, ja das Beschäftigungsverhältnis als Beamter ist sehr kündigungsgeschützt, doch hier geht es ja u.U. um das beurlaubte Beschäftigungsverhältnis.

Aber auch einmal den o.e. Beitrag "Gleichstellung bei Beamten" einmal genau lesen.

[link=http://www.polizei-nrw.de/hsv/aufgaben/gleichstellung-1/urteile-6/>hl=zusatzurlaub#inhaltsverzeichnis]Urteile zu –Gleichstellung-[/link]

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge schöner. ;-)


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