Dienstunfall (BEM)

Volker Reck @, Hamm, Wednesday, 06.04.2005, 10:03 (vor 6968 Tagen)

Ichbin seit 25 als Beamter tätig z. Z. als Feuerwehrmann, hatte vor 3 Jahren einen qualifizierten Dienstunfall ( Rückenverletzung), bekomme von der BG einen Unfallausgleich von 30 %, bei dem zuständigen Versorgungsamt habe ich eine GdB von 40%.
Ich kann keine Gegenstände von mehr als 20 kg heben und bin daher in der Leitstelle tätig. Nun sind aufgrund des Unfalls die Beschwerden so groß geworden, das eine sitzende Tätigkeit von mehr als 3 Stunden zu erheblichen Schmerzen führt. Der Dienstherr verlangt aber eine durchgehnde Arbeitszeit von 12-15 Std die nur durch den Gang zur Toilette unterbrochen wird.
Auf meine Einwände gegen die meiner Meinung nach zu lange Arbeitszeit wurde mir angedroht mich vom Amtsarzt auf meine Dienstfähigkeit hin untersuchen zu lassen und ggf eine Entlassung aus dem Dienst anzustreben.
Meine Frage daher: ist das so einfach möglich>
was ist mit den Fürsorgemaßnahmen des Dienstherrn >
mit welchen Einbußen muß ich beim Gehalt rechnen >


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