Dienstunfall (BEM)

hackenberger, Wednesday, 06.04.2005, 17:51 (vor 6968 Tagen) @ Volker Reck

Hallo Volker,

der AG hat bei Mitarbeitern grundsätzlich eine Fürsorgepflicht. Für AN welche unter die Regelungen des SGB IX fallen - Schwerbehinderte und Gleichgestellte - gelten weiter die Regelungen des SGB IX, hier besonders der § 81 (behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes/-umfeld.

Du könntest versuchen eine Gleichstellung zu erhalten. (Antrag an die Agenturen für Arbeit). Dann würdest auch Du unter die besonderen Regelungen des SGB IX fallen.

Der AG müsste dann prüfen ob und in wie weit der Arbeitsplatz/-umfeld auf die Belange auf Grund der Behinderung angepasst werden kann, ggf. auch tech. Anpassungen.

Der AG hat aber ggf. auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht zu prüfen, ob der AN (also auch Du) auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen keinen Schaden durch seine berufliche Tätigkeit erleidet. Hierunter könnte dann auch eine Vorstellung beim Amtsarzt fallen.

Als AN der unter die Regelungen des SGB IX fallen hat man einen weiteren, also zusätzlichen Anspruch Teilzeitbeschäftigung, sofern es dem AG zumutbar ist. Aber auch hier gilt der vorher stehende Absatz.


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