wann tritt Kündigungsschutzgesetz in Kraft (Einstellung)

hackenberger, Sunday, 31.01.2010, 20:42 (vor 5217 Tagen) @ diestegis

Hallo Carola,

wir sind hier ein Forum für Mandatsträger, siehe auch Kopf der Webseite. Wir können daher hier keine Arbeitnehmer oder Arbeitssuchende beraten. Dieses auch, weil es in Deutschland ein Rechtsbeartungsgesetz gibt.

Du kannst aber deine durchaus berechtigten Fragen an die Schwerbehindertenvertretung des Betriebes stellen, bei dem Du dich bewerben möchtest.

Oder einfach im Gesetz SGB IX Teil II im Web oder auch auf den Seiten hier informieren.

Ich bitte um Verständnis.


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