Weisungsrecht (Umgang mit BR / PR)

frankd913, BW, Thursday, 04.02.2010, 21:33 (vor 6102 Tagen)

Es wurde mir vom BR - Vorsitzenden verweigert meine Einladung zur Schwerbehinderten-Versammlung an das "schwarze Brett" (Glasvitrine) anzubringen. Die Begründung lautete ich wäre kein ordentliches BR - Mitglied, also hätte ich auch kein Recht darauf. Meine Vermutung ist jedoch: im März sind BR Wahlen (habe mich in der ausgelegten Wahlliste eingeschrieben),die Einladung für das schwarze Brett ist versehen mit einem kleinen Foto von mir, damit die Mitarbeiter nicht nur den Namen lesen sondern auch die Person dazu sehen.Ich würde dadurch einen Vorteil für die BR Wahl verschaffen können.
Ist es richtig dass ich an kein Weisungsrecht weder BR bzw.Peronalabteilung gebunden bin > Hier werde ich doch massiv behindert in meiner Ausübung als SBV.

Danke für eine Rückantwort Frank D.

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Vielen Dank
Frank


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