Weisungsrecht (Umgang mit BR / PR)
Hallo Frank D.,
ja in den Punkten, dass weder AG noch BR ein Weisungsrecht gegen über der SchwbV haben, hast Du recht.
Die SchwbV ist eine eigene/ eigenständige Mitarbeitervertretung auf eigener Rechtsgrundlage
Der AG muss auch der SchwbV eine Möglichkeit für Veröffentlichungen, analog der des BR ermöglichen. Der AG kann hier auch darauf verweisen, dass die Mittel des BR mitzunutzen sind. Dieses betrifft alle Büromittel, wie PC, FAX, Büromöbel usw. und auch das "schwarze Brett".
Weiter, die SchwbV hat die gleiche organisatorische Stellung wie der BR.
Sende doch den Schwerbehinderten und Gleichgestellten die Einladung direkt per Hauspost oder Mail zu. Selbstverständlich kannst Du auch per Aushang am "schwarzen Brett" darauf hinweisen.
PS: Mit einer kleinen Anrede lesen sich Beiträge schöner 
Noch eine Bitte, ich habe Dir ja nun Deine Fragen beantwortet, daher die Bitte an Dich, dein Profil zu ergänzen. Lese auch u.a. hierzu den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ".