Eingliederung nach Hamburger Modell (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 11.02.2010, 09:47 (vor 6098 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

da der Arzt auf dem Wiedereingliederungsplan auch die tägliche Arbeitszeit vermerkt, sollte nach meinem Empfinden der Arzt auch seine Zustimmung erteilen, wenn an der geplanten Stundenanzahl etwas geändert werden soll. Vielleicht spricht ja aus medizinischer Sicht etwas dagegen und mit eigenmächtigem Handeln gefährdet der Patient eher seine Genesung. Und versicherungstechnisch ist man so auf der sicheren Seite. Eine rechtliche Grundlage kann ich aber leider nicht benennen.

Bei uns hat ein Kollege leider auf eigene Verantwortung die Stundenanzahl zu schnell erhöht, bzw. die Wiedereingliederung dadurch auch vorzeitig beendet. Das ging dann aber nur ein paar Wochen gut und dann gab es einen "Rückfall", da er sich sehr überschätzt hatte.

Viele Grüße
Zuli


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