Eingliederung nach Hamburger Modell (Allgemeines)
Hallo Hans-Peter,
nach meinen Kenntnissen dürfte der Versicherungsschutz nicht betroffen sein. Denn auch wenn AN länger als im ArbZG arbeiten schadet dieses nicht dem Versicherungsschutz.
Aber der AG könnte Probleme mit der BG bekommen und eine Versicherung könnte wenn es belegbar wäre, dass ein Unfall ursächlich auf den Verstoß der ärtzlichen Verordnung zurückzuführen ist in Regress genommen werden.