Zuständigkeit der SBV bei Betriebsschließungen? (Allgemeines)

Claudia J., Friday, 08.04.2005, 14:38 (vor 6962 Tagen)

Hallo zusammen,

ich war krankheitsbedingt lange nicht hier. Deshalb erstmal ein großes Lob für die Umgestaltung des Forums. Gefällt mir richtig gut :-)

Nun aber zu meiner Frage:

In unserem bundesweit tätigen IT-Unternehmen wird seit einiger Zeit intensiv nach Möglichkeiten gesucht, die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen (so der offizielle Wortlaut der Geschäftsleitung). Als eine dieser Möglichkeiten werden Betriebsschließungen an 3 Standorten in Erwägung gezogen. Natürlich sind alle Mitarbeiter sehr verunsichert, besonders die Schwerbehinderten.

Von mehreren Seiten wurde ich nun bereits gefragt, ob und wie sich die Schwerbehindertenvertretung im Sinne des § 613a BGB (oder auch anderer gesetzlicher Regelungen) einbringen und für die betroffenen Mitarbeiter einsetzen kann. Ich habe damit bisher überhaupt keine Erfahrung.

Wir haben in der nächsten Woche Betriebsversammlungen, so dass dort ganz sicher diesbezügliche Fragen aufkommen werden. Bitte helft mir weiter.

Mit bestem Dank und vielen Grüßen wünsche ich Euch ein schönes Wochenende,
Claudia J.


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