Nachwahl GSBV Stelli auf Wahlversammlung (Wahlen)

ke061005, Bayern, Friday, 19.02.2010, 17:49 (vor 6088 Tagen)

Hallo zusammen,

Bei einer GSBV Nachwahl des Stellis (da der alte einzige Stelli nachgerückt), eine Frage bzgl der Wahlberechtigten:
Ist der nun nachgerückte GSBV Vorsitzende selbst auch in der von ihm einberufenen Wahlversammlung wahl- und vorschlagsberechtigt,
wenn er selbst allenfalls ein betriebliches Übergangsmandat bzw aufgrund der Tatsache zuständig ist, da eine betriebliche SBV
(weniger als 5 SBs) nicht wählbar war> Danke schonmal!


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