Nachwahl GSBV Stelli auf Wahlversammlung (Wahlen)

hackenberger, Friday, 19.02.2010, 17:58 (vor 6088 Tagen) @ ke061005

Hallo "ke061005"

» Bei einer GSBV Nachwahl des Stellis (da der alte einzige Stelli
» nachgerückt), eine Frage bzgl der Wahlberechtigten:
Es ist genau wie auf örtl. Ebene auch. Nur Wahlberechtigte habe hier ein Recht Kandidaten vorzuschlagen.

Die GSchwbV und deren Stelli werden von den VPSchwb (örtl.) gewählt. Folglich haben nur diese das aktive Wahlrecht und damit das Vorschlagsrecht.


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