Mißachtung §95 SGB IX (Allgemeines)

Burkhard Kölzsch, Mecklenburg Vorpommern, Tuesday, 02.03.2010, 12:13 (vor 6079 Tagen)

Hallo
vielleicht kann mir einer helfen.
Es gibt ja im SGB IX viele Dinge die der Arbeitgeber einzuhalten hat.
Wenn der das aber nicht macht und dass auch noch, ich würde sagen bewusst, habe ich da eine Handhabe. Was könnte ich machen>
Ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren einleiten oder eins Strafanzeige oder >>>.
Ich bin da zu wenig Jurist, aber will mir nicht länger gefallen lassen das der § 95 einfach so negiert wird. Oft bekommt man das ja nicht mal mit und dann kann man nicht mehr reagieren.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.

Danke im Voraus

Burkhard

Mißachtung §95 SGB IX

hackenberger, Tuesday, 02.03.2010, 15:50 (vor 6079 Tagen) @ Burkhard Kölzsch

Hallo Burkhard,

die SchwbV hat folgende Möglichkeiten:
Den AG schriftlich abmahnen und zur Einhaltung des SGB IX auffordern und für den Fall der weiteren Missachtung gegen den jeweils zuständigen Sachbearbeiter des AG ein OWI-Verfahren gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX (bis 10.000,- € gegen den SB persönlich, darf nicht vom AG ausgeglichen werden) und/ oder gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.


PS: Trage bitte in Deinem profil noch ein, welches Recht zur Anwendung kommt, ist wichtig bei Antworten. Ich vermute einmal ein Landes-PersVG.

Bitte auch unbedingt den ersten Forumsbeitrag (ganz oben) "Streng geheim ..." lesen und auch beachten. Also, Suchfunktion und unter A-Z immer vorher nachsehen ob das Thema, die meisten haben wir bereits, beantwortet wurde.

Mißachtung §95 SGB IX

Mobbing, Tuesday, 22.09.2015, 17:28 (vor 4049 Tagen) @ hackenberger

Was ist aber zu tun, wenn die Schwerbehindertenvertretung (warum auch immer) mitmacht und sogar eine Schweigepflicht verletzt, nachdem er auf seine Versäumnisse, einen gleichgestellten Behinderten zu unterstützen, hingewiesen wurde? Macht dann eine Strafanzeige Sinn?

Mißachtung §95 SGB IX

Heinrich, Tuesday, 22.09.2015, 17:52 (vor 4049 Tagen) @ Mobbing

Hallo,

wir sind hier ausschließlich ein Forum für gewählte Intetessensvertreter. Siehe auch Kopf der Webseite. Also keine Webseite für Rechtsberatung ggf Betroffener, dafür sind Anwälte zuständig.

Mißachtung §95 SGB IX

Mobbing, Tuesday, 22.09.2015, 18:00 (vor 4049 Tagen) @ Heinrich

Danke für den Hinweis, da wohl der Vorschreiber auch nicht als Vertreter der Schwerbehindertenvertretung geschrieben hat, dachte ich, man sieht es nicht so eng. Ausserdem dachte ich, dass es auch eine Anregung ist, mal darüber nachzudenken, welche Folgen eine Verletzung von Verschwiegenheitspflichten hat. Leider finde ich dazu nie Hinweise, welche Rechte sich für Opfer arbeitgeberhöriger Schwerbehindertenvertreter ergeben.

Mißachtung §95 SGB IX

Heinrich, Tuesday, 22.09.2015, 19:44 (vor 4049 Tagen) @ Mobbing

Hallo,

die "Vorschreiber" sind Mandatsträger. Gehören also zu der hier angesprochenen Gruppe. Weiter ist es auch kein neues Thema und es gibt hier auch anzuwendende Gesetze. Mandatsträger kennen diese auch.


PS: Es ist auch immer nicht einfach, auf Anschuldigungen die man glauben kann aber nicht prüfen kann, zu reagieren.

Mißachtung §95 SGB IX

Mobbing, Tuesday, 22.09.2015, 20:05 (vor 4049 Tagen) @ Heinrich

Bitte meinen Account löschen! Ich sehe, hier binich genauso gut aufgehoben wie ich es bei meiner Schwerbehindertenvertretung war!

Da man unter sich bleiben will, warum auch immer, sollte auch der Lesezugang auf "die verschworene Gemeinde" ;-) beschränkt werden.

Mißachtung §95 SGB IX

joro, Heuberg, Wednesday, 23.09.2015, 17:16 (vor 4048 Tagen) @ Mobbing

Hallo Mobbing

Versuche es einmal auf www.arbeitsrecht.de/forum/

Die können dir vielleicht die Frage beantworten, und sind für alle Arbeitnehmer unsw. offen.

Gruß joro

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