Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement (Allgemeines)

Marlene, Lübeck, Tuesday, 02.03.2010, 12:20 (vor 6079 Tagen)

Guten Tag!
Als Vertrauensfrau bin ich seit Beginn des Jahres offiziell in einem Arbeitskreis Gesundheit, der das "Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)" in unserer Behörde umsetzen will. Der Arbeitskreis besteht aus PR, Dienststelle, Betriebliche Suchtkrankenhilfe, Fachkraft Arbeitssicherheit und Betriebsärztin. Ein erstes Vorhaben ist, alle vorhandenen Vereinbarungen, die das Thema Gesundheit betreffen, zu einer einzigen "kurzen und knackigen" Dienstvereinbarung zwischen Landrat und Personalrat zusammenzufassen. Dazu gehören auch unsere Vereinbarung zum Betrieblichen Präventions- und Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und unsere Integrationsvereinbarung gem. § 83 Abs. 1 SGB IX. Nun habe ich Zweifel bekommen, ob es überhaupt rechtlich möglich und auch für die schwerbehinderten KollegInnen sinnvoll ist, die Integrationsvereinbarung unter diese Dienstvereinbarung BGM zu fassen, da sie lediglich den Kreis behinderter Beschäftigte betrifft und möglicherweise dabei etwas untergeht und damit einen Rückschritt bedeuten könnte. Ebenso frage ich mich, ob eine Dienstvereinbarung nicht eine andere Bedeutung hat als eine Integrationsvereinbarung>
Außerdem wurde die Integrationsvereinbarung mit der SBV geschlossen, die die Dienstvereinbatrung BGM nicht unterzeichnen soll.
Hat jemand Erfahrungen mit Dienstvereinbarungen oder eine Idee, wie ich konstruktiv in diesem Arbeitskreis mit der Situation "alles unter einem Dach" umgehen kann>
Mit Dank im Voraus
Marlene aus dem Norden


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