Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 02.03.2010, 15:59 (vor 6079 Tagen) @ Marlene

Hallo Marlene aus dem Norden,

ich muss eingestehen, mit Dienstvereinbarungen kenne ich mich nicht aus, kann ja auch nicht alles kennen. Aber so wie ich es einmal nachgeschlagen habe, ist für den Abschluss von Dienstvereinbarungen der PR zuständig.

Daher kann man ja grundsätzlich in Dienstvereinbarungen auch Hinweise/ Verweise aufnehmen auf z.B. Integrationsvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen welche die SchwbV mit dem AG abschließt.

Zu klären wäre aber auch noch die Frage, wer kann sich auf Inhalte von Dienstvereinbarungen berufen>
- Nur der PR oder auch die Beschäftigten>

So gibt es ja z.B. im Geltungsbereicht des BetrVG die Betriebsvereinbarungen (BV) und die Regelungsabreden.
Auf BV können sich ALLE beschäftigte/ AN sofern sie unter den dort jeweils angegebenen Geltungsbereich fallen berufen und ggf. einklagen. Auf Regelungsabreden können sich nur BR berufen.

Ich hoffe einmal, es hilft trotzdem weiter!

Kontextlinks:
Rechtsnatur von Integrationsvereinbarungen
Integrations- und/oder Betriebsvereinbarung>
Luchterhand Fachseminar Sozialrecht Workshop § 83 SGB IX Integrationsvereinbarung 23.09.2010


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