Vorstellungsgespräch ohne SBV (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 03.03.2010, 14:55 (vor 5187 Tagen) @ Susann

Hallo Susann,

» ein Schwerbehinderter oder eine gleichgestellte Person sind zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen. Reicht es aus, dass ein Personalratsmitglied dabei ist oder ist ein Schwerbehindertenvertreter zwingend erforderlich>

Es hilft auch hier wieder ein Blick ins Gesetz ;-)

§ 81 Abs. 1 i.V. mit § 95 Abs. 2 SGB IX.

Oder einfach auch unter A-Z, Einstellungsgespräch.

Also, es besteht ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, es sei der behinderte Bewerber lehnt dieses ab (§ 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX), aber keine Pflicht der Teilnahme.

PS: Lt. Deinem Profil bist Du Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, daher meine Nachfrage, wieso stellst Du diese Frage> Es wäre eignetlich eine Frage welche eine SchwbV oder ggf. Betroffene stellen würden.


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