Vorstellungsgespräch ohne SBV (Einstellung)
Hallo Susann,
» ein Schwerbehinderter oder eine gleichgestellte Person sind zu einen Vorstellungsgespräch eingeladen. Reicht es aus, dass ein Personalratsmitglied dabei ist oder ist ein Schwerbehindertenvertreter zwingend erforderlich>
Es hilft auch hier wieder ein Blick ins Gesetz
§ 81 Abs. 1 i.V. mit § 95 Abs. 2 SGB IX.
Oder einfach auch unter A-Z, Einstellungsgespräch.
Also, es besteht ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, es sei der behinderte Bewerber lehnt dieses ab (§ 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX), aber keine Pflicht der Teilnahme.
PS: Lt. Deinem Profil bist Du Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, daher meine Nachfrage, wieso stellst Du diese Frage> Es wäre eignetlich eine Frage welche eine SchwbV oder ggf. Betroffene stellen würden.