Freistellungsanspruch GSBV (Freistellung)

ke061005, Bayern, Friday, 05.03.2010, 10:38 (vor 5176 Tagen)

Hallo zusammen,
Aufgrund GSBV-Amt ist mit der Gesamtzahl von ca. 400 SBs die Zahl erfüllt, vom betrieblichen SBV-Amt allerdings nicht. Die Frage wäre ob eine volle Freistellung allein stützend auf GSBV rechtlich und praktisch durchsetzbar und möglich ist>
Danke schonmal!


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