Resturlaub aus dem Jahre 2009 (Allgemeines)
Hallo,
ich habe eine spezielle Frage.
Ich bin 70% schwerbehindert sei 1980, arbeite im öffentlichen Dienst.
Ich bin seit dem 12.05.2009 krank geschrieben und befinde mich seit dem 08.01.2010 in einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwebsleben. (ich bin nicht krank geschrieben worden wegen meiner Schwerbehinderung).
Am 29.03.2010 steige ich wieder mit der 39 Stunden Woche ein.
Ich hatte bis zum 12 Mai 2009 bereits 6 Tage Jahresurlaub genommen. Insgesamt habe ich für das Jahr 2009 in meinem Arbeitsvertrag 29 Tage Urlaub plus 5 Tage wegen meiner Schwerbehinderung, also insgesamt 34 Tage.
Nach Adam Riese habe ich demnach noch 28 Tage Resturlaub. Laut dem Europäischen Gerichtsbeschluss steht mir ja mindestens der gesetzliche Anspruch von 20 Tagen noch zu. Was aber ist mit den 5 Tagen wegen meiner Schwerbehinderung>
Für Antworten bedanke ich mich im voraus
Gruß
Godot 53