Resturlaub aus dem Jahre 2009 (Allgemeines)

godot53, Tuesday, 09.03.2010, 17:14 (vor 6072 Tagen)

Hallo,
ich habe eine spezielle Frage.

Ich bin 70% schwerbehindert sei 1980, arbeite im öffentlichen Dienst.

Ich bin seit dem 12.05.2009 krank geschrieben und befinde mich seit dem 08.01.2010 in einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwebsleben. (ich bin nicht krank geschrieben worden wegen meiner Schwerbehinderung).

Am 29.03.2010 steige ich wieder mit der 39 Stunden Woche ein.

Ich hatte bis zum 12 Mai 2009 bereits 6 Tage Jahresurlaub genommen. Insgesamt habe ich für das Jahr 2009 in meinem Arbeitsvertrag 29 Tage Urlaub plus 5 Tage wegen meiner Schwerbehinderung, also insgesamt 34 Tage.

Nach Adam Riese habe ich demnach noch 28 Tage Resturlaub. Laut dem Europäischen Gerichtsbeschluss steht mir ja mindestens der gesetzliche Anspruch von 20 Tagen noch zu. Was aber ist mit den 5 Tagen wegen meiner Schwerbehinderung>

Für Antworten bedanke ich mich im voraus

Gruß

Godot 53

Resturlaub aus dem Jahre 2009

hackenberger, Tuesday, 09.03.2010, 18:20 (vor 6072 Tagen) @ godot53

Hallo "godot53",

Du hast hier bestimmt sehr berechtigte Fragen, doch leider ist hier das falsche Forum dafür. Wie sind, siehe auch Kopf der Seiten, ein Forum für Mandatsträger. Also SchwbV/BR, nicht für Arbeitnehmer.

Weiter, es gibt auch in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz in welchem geregelt ist wer wann wie Rechtsauskünfte/ -Beratung geben darf. Dieses müssen auch wir beachten. Daher sind wir auch nur ein Forum für Mandatsträger, denn diesen dürfen wir Tipps geben.

Bitte habe also Verständnis dafür, dass wir Dir hier nicht helfen können. Du kannst selbstverständlich alle Beiträge und Seiten lesen/ nachlesen auch die Suche benutzen, vielleicht hilf ja dieses schon weiter.

RSS-Feed dieser Diskussion