Wahlberechtigung; Nachfrist, Schwerbehinderung (Wahlen)
Hallo "Acryler",
sofern "nur" der Ausweis abläuft die Koll. darauf hinweisen, dass sie ihn verlängern lassen müssen! Der AG könnte bei abgelaufenen Ausweise zu Recht das nicht mehr fortbestehen der Schwerbehinderung annehmen, mit allen Folgen hieraus, nach Beachtung des § 115 SGB IX.
Wurde/ wird tatsächlich der GdB unter 50 abgesenkt, sofort Möglichkeiten des Widerspruches/ der Neufeststellung bzw. Feststellung bisher nicht anerkannter Behinderungen und/ oder Gleichstellungsantrag prüfen und ggf. entsprechende Anträge stellen.
PS: Diese Prüfung ob GdB oder Ausweise ablaufen sollten man mehrfach im Jahr machen oder sich entsprechende Hinweise zu den Koll. in die Schwerbehindertenkartei aufnehmen mit entsprechenden Erinnerungen.