Beamter soll zwangspensioniert werden (Gleichstellung)
Hallo Hans- Peter,
DANKE für Deine schnelle und (wie immer ) kompetente Antwort. Es ist in diesem Fall klar erkennbar, dass dem Dienstherrn der Antrag auf Gleichstellung bekannt war/ ist. Zum einen wurde er ja im Zusammenhang mit der Antragstellung beim "Arbeitsamt" angehört und zum anderen war ein Vertreter der Personalabt. bereits mehrfach zu Verhandlungen des Sozialgerichtes geladen.
Insofern erkenne ich aus Deiner Antwort, dass der Beamte auch derzeit und somit im beabsichtigten Ruhestandsversetzungsverfahren als Gleichgestellter zu behandeln ist! Eine Beteiligung der SBV hätte also erfolgen müssen...
Viele Grüße
und einen schönen Tag
barevi
--
Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom