Beamter soll zwangspensioniert werden (Gleichstellung)
Hallo Barevi,
» FRAGE: Gilt der Beamte wärend es laufenden Verfahrens (ab 3 Wo. nach
» Antragstellung) als einem Schwerbehinderten gleichgestellt, heißt, bin ich
» als SBV gem. §95,2 einzubinden>
Ja, wenn der Kollege den Arbeitgeber davon in kenntnis gesetzt hat.
Rechztssprechung aus dem Knittel-Kommentar hierzu:
Allerdings setzt das Gebot der vorherigen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung in § 95 Abs. 2 voraus, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer / Beamte seine Rechte aus dieser Eigenschaft vor der zu treffenden Maßnahme (z. B. Versetzung / Umsetzung) auch gegenüber dem Arbeitgeber / Dienstherrn geltend macht (Bad.-Württ. VGH Beschluss vom 22. Februar 1995 4 S 2359/94).
Dementsprechend kann eine vorsorgliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung in den Fällen, in denen der Beamte einen Antrag auf Gleichstellung nach § 68 Abs. 2 SGB IX gestellt hat, nur in Betracht kommen, wenn der Beamte seinen Dienstherrn vor der zu treffenden Entscheidung über die Versetzung/Umsetzung auf den gestellten Gleichstellungsantrag hingewiesen hat (Bad.-Württ. VGH Beschluss vom 22. Februar 1995 a. a. O.).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter