Frage zum Kündigungsschutz (Kündigung)
Hallo Spe,
» Hallo, ich war 1. Vertrauensperson in einer Firma mit etwa 2000
» Beschäftigten, jedoch nicht freigestellt.
» Aufgrund von Mobbing wechselte ich innerhalb der Firma die Abteilung.
» Bedingung war, dass ich das Amt aufgeben musste oder intern nicht versetzt
» würde. Ich entschied mich zu Ersterem.
Dazu will ich mich nun nicht äußern, weil mir zu wenig Fakten bekannt sind.
» Nun möchte ich wissen, ob es zutrifft, dass man dennoch Arbeitskreise, die
» zum Beispiel vom ifd angeboten werden, besuchen kann und sich dadurch der
» noch bestehende 1 jährige Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Teilnahme
» an diesen Arbeitskreisen jeweils um ein weiteres Jahr erhöht oder nicht.
» Ich befürchte nämlich, das mich die Firma nach diesem Jahr loswerden
» möchte.
Zurückgetreten ist zurückgetreten. Somit hast du keinen Anspruch während der Arbeitszeit Veranstaltungen des ifd zu besuchen.
Das Jahr Kündigungsschutz beginnt am Tage des Rücktritts.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter