Frage zum Kündigungsschutz (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 01.04.2010, 00:49 (vor 5167 Tagen) @ spe

Hallo Spe,
» Nicht zuletzt begründet sich meine Befürchtung dadurch, dass ich genau 1
» Jahr Probezeit in der neuen Abteilung habe und im Vorfeld mein Anwalt
» einen Rechtsstreit anmahnte, für den Fall des Scheiterns der internen
» Versetzung.
eine erneute Probezeit ist eigentlich nicht vorgesehen, doch es ist aus der Ferne nicht zu beurteilen was Du genau unterschrieben hast. Als ehemaliger VPSchwb solltest Du eigentlich wissen, dass man nicht ohne Beratung einfach etwas unterschreibt. Also, normaler weise erst Beratung dann Unterschrift.

Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit fällt man normaler weise unter den Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes, es sei man hat mit dem AG andere Regelungen getroffen, was dann rechtlich zu prüfen und zu werten ist.

Da Du ja aber einen Anwalt hast, solltest Du alle Fragen auch diese an diesen stellen.


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